Amtsgericht Perleberg (Prignitz)

Betreuervergütung für eine examinierte Krankenschwester

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Betreuervergütung für eine examinierte Krankenschwester zu befassen, deren Aufgabenkreis die Gesundheitssorge nicht umfasst.

In dem zugrundeliegenden Fall war die ausgebildete Krankenschwester als berufsmäßige Betreuerin mit dem Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherern,

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Die nachtdienstuntaugliche Krankenschwester

Kann eine Krankenschwester aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten, ist sie deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden.

Wird die Arbeitsleistung dem Arbeitgeber mit dieser Einschränkung angeboten, handelt es

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