Eine Ersetzung der durch den Bundesgerichtshof im Jahr 2016 für unwirksam erklärten Regelung in § 4 Abs. 4 MB/KT 2009 durch den Krankentagegeldversicherer auf der Grundlage von § 164 Abs. 1 Satz 1 VVG kommt nicht in Betracht, weil die
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Eine Ersetzung der durch den Bundesgerichtshof im Jahr 2016 für unwirksam erklärten Regelung in § 4 Abs. 4 MB/KT 2009 durch den Krankentagegeldversicherer auf der Grundlage von § 164 Abs. 1 Satz 1 VVG kommt nicht in Betracht, weil die
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Mit der Auslegung einer Karenzzeitregelung in den Tarifbedingungen einer Krankentagegeldversicherung hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Dem dabei streitgegenständlichen Krankentagegeldversicherungsvertrag lagen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankentagegeldversicherung bestehend aus den Musterbedingungen 2008 (im Folgenden: MB/KT 2008) in Verbindung
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Mit der Auslegung einer Karenzzeitregelung in den Tarifbedingungen einer Krankentagegeldversicherung hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen.
Konkret ging es um die Bestimmung des $§ 1, 4 der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung 2008 (im Folgenden: MB/KT 2008) und den dazugehörigen
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Der Bundesgerichtshof hat bereits mit Urteil vom 18.12 1985 entschieden, die Regelung in dem dort vereinbarten § 14 Abs. 1 MB/KT 78, der Versicherer könne das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei
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In der Krankentagegeldversicherung ist bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit im Sinne von § 15 Abs. 1 Buchst. b MB/KT 2008 die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit der versicherten Person in ihrer konkreten Ausprägung maßgeblich. Die Möglichkeit einer Umorganisation ist dabei nicht
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Geht ein Versicherter im Rahmen einer Wiedereingliederungsmaßnahme gemäß § 74 SGB V seiner beruflichen Tätigkeit an seinem bisherigen Arbeitsplatz in zeitlich beschränktem Umfang nach, so entfällt der Krankentagegeldanspruch auch dann, wenn er während dieser Maßnahme keinen Lohn vom Arbeitgeber, sondern
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Bei einer Krankentagegeldversicherung ist es grundsätzlich der Versicherungsnehmer, der Eintritt und Fortdauer bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit darzulegen und zu beweisen hat; die Vorlage ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach § 4 (7) MB/KT 1978 reicht dafür nicht aus.
Hingegen ist es Aufgabe des Versicherers, darzulegen
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Wird in einer Krankentagegeldversicherung die Versicherungsfähigkeit von einer selbständigen Berufsausübung und der Erzielung regelmäßiger Einkünfte abhängig gemacht, fallen diese Voraussetzungen nicht schon dann weg, wenn der Versicherte sein berufliches Tätigkeitsfeld wechselt und dafür eine Übergangszeit benötigt und noch keine regelmäßigen
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Die Verrechnung erstatteter oder zurückgezahlter mit gezahlten Sonderausgaben setzt Gleichartigkeit voraus. Ob die Sonderausgaben gleichartig sind, richtet sich, wie der Bundesfinanzhof jetzt klarstellte, nach deren Sinn und Zweck sowie deren wirtschaftlichen Bedeutung und Auswirkungen für den Steuerpflichtigen. Bei Versicherungsbeiträgen kommt
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Darf ein Versicherungsunternehmen seine Versicherten immer von einem Detektiv überprüfen lassen, wenn diese eine Leistung aus der (Krankentagegeld-)Versicherung verlangen? Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs gibt es hier Grenzen:
Ein Krankentagegeldversicherung zweifelt an der Arbeitsunfähigkeit ihrer Versicherungsnehmerin, einer Handelsvertreterin für
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In der Krankentagegeldversicherung ist Maßstab für die Prüfung der Arbeitsunfähigkeit der bisher ausgeübte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung. Daher kann der Versicherer den Versicherten nicht darauf verweisen, unter Kapitaleinsatz eine Weiterführung seiner bisherigen Tätigkeit unter geänderten Bedingungen zu ermöglichen.
In
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Wer eine private Krankentagegeldversicherung hat, sollte im Krankheitsfall daran denken, dem Versicherer unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu übersenden. Ansonsten läuft man Gefahr, den Anspruch auf Krankentagegeld zu verlieren.
Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg, mit der die Klage einer
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