Die (kostengünstige) Versicherungspflicht als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung endet auch im Fall des nahtlosen Vorliegens von so genannten Hinderungsgründen (zB Erkrankung, Behinderung), spätestens mit dem 37. Lebensjahr.
Die Krankenversicherungspflicht als Student über den Zeitpunkt der Vollendung des 30. Lebensjahres
Artikel lesen

