Krankenversicherung für ewige Studenten

Die (kostengünstige) Versicherungspflicht als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung endet auch im Fall des nahtlosen Vorliegens von so genannten Hinderungsgründen (zB Erkrankung, Behinderung), spätestens mit dem 37. Lebensjahr.

Die Krankenversicherungspflicht als Student über den Zeitpunkt der Vollendung des 30. Lebensjahres

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Wohngeld für einen Studenten

Für eine Plausibilitätsprüfung eines behaupteten Einkommens bei der Beantragung von Wohngeld ist es nicht zulässig, die Kosten für die Krankenversicherung und einen pauschalen Mehrbedarf für Studenten beim sozialhilferechtlichen Bedarf mit einzubeziehen.

So das Sächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall,

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