Eine außerordentliche, fristlose Kündigung eines Fitnessstudiovertrages ist wirksam, wenn dem Kunden eine Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar ist. Das kann bei einer Erkrankung der Fall sein, durch die eine Inanspruchnahme wesentlicher Leistungen des Fitnessstudios auf unbestimmte Zeit unmöglich ist. Vorerkrankungen sind dann ohne Belang, wenn im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die
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