Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer in bestimmtem Umfang ermäßigt (§ 33 Abs. 1 EStG).

Gemäß § 33 Abs.

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Das hochbegabte Kind – als außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für Lerntherapie und Erziehungsberatung eines hochbegabten Kindes stellen keine außergewöhnliche Belastung dar, solange ihre medizinische Indikation nicht nachgewiesen ist.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche

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Psychosomatische Werbungskosten

Krankheitskosten eines berufstätig Steuerpflichtigen können nur nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, sofern sie -ganz oder teilweise- klar und eindeutig durch die berufliche Tätigkeit veranlasst sind.

Werbungskosten, nämlich Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen i.S. des

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Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen – und ihre Kürzung um eine zumutbare Belastung

Krankheitskosten einschließlich Zuzahlungen sind außergewöhnliche Belastungen. Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung dieser Aufwendungen auf den Ansatz der zumutbaren Belastung zu verzichten.

In den beiden hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fällen hatten die Steuerpflichtigen Krankheitskosten als

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Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung

Nach § 33 Abs. 1 EStG wird die Einkommensteuer wegen außergewöhnlichen Belastungen auf Antrag ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands erwachsen.

Zwangsläufig erwachsen die Aufwendungen, wenn

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Aufwendungen für eine Logopädieschule

Aufwendungen für den Besuch einer Logopädieschule sind nicht als außergewöhnliche Belastungen bei Einkommensteuer berücksichtigungsfähig.

Nach § 33 Abs.1 EStG wird die Einkommensteuer auf Antrag ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher

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Brustvergrößerung bei Transsexuellen

Transsexualismus ist jedenfalls derzeit weiterhin als psychische Regelwidrigkeit und nicht als bloße Normvariante anzusehen. Aufgrund ihrer weiterhin gegebenen Sonderstellung bei Vorliegen in krankheitswerter Form kann diese psychische Regelwidrigkeit grundsätzlich auch operative Eingriffe in den gesunden Körper rechtfertigen.

Liegt die Indikation

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Kosten krankheitsbedingter Heimunterbringung

Die Kosten einer krankheitsbedingten Heimunterbringung stellen einkommensteuerlich eine außergewöhnliche Belastung dar. Daher sind Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim auch dann als außergewöhnliche Belastung einkommensteuerlich abziehbar, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und auch keine zusätzlichen Pflegekosten abgerechnet worden

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Steuerliche Anerkennung von Kuraufwendung

Kuraufwendungen können nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf ausnahmsweise auch auf Grund eines nachträglich erstellten Attestes als Krankheitskosten steuerlich abgesetzt werden, wenn dem Attest objektive Untersuchungsergebnisse zu Grunde liegen, auf Grund derer auch nachträglich die medizinische Notwendigkeit der Kurmaßnahme

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