Die als außergewöhnliche Belastung anzub Krankheitskosten sind um die geleistete Zahlung der Krankenkasse zu mindern. Durch Krankheit entstandene Aufwendungen sind steuerlich nur in der Höhe als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, in der sie das Einkommen des Steuerpflichtigen tatsächlich und endgültig belasten. Bei der Ermittlung der Höhe der außergewöhnlichen Belastung sind
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