Ein erfolgreiches Phishing bei der Reisebuchung führt nicht zu einem Anspruch auf Rückzahlung abgebuchter Kreditkartenbeträge.
In dem hier vom Amtsgericht München entschiedenen Fall wollte der Ehemann der Münchener Reisekundin am Samstag, dem 06.01.2024 für seine Ehefrau und sich eine Reise
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