Die Durchführung der Brauchtumsfeuer

Naturschutzrechtliche Vorschriften dienen allein öffentlichen Interessen und können keine Ansprüche einer einzelnen Kreistagsfraktion begründen. Auch kommunalrechtliche Vorschriften vermittelten einer Kreistagsfraktion keinen Anspruch auf den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Durchsetzung naturschutzrechtlicher Vorschriften. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall den Eilantrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Hausverbot und die Öffentlichkeit bei der Kreistagssitzung

Es liegt kein Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz einer Kreistagssitzung vor, wenn es zum Ausschluss einzelner Personen von der Kreistagssitzung kommt. Führen die Bezeichnungen zweier Wählergemeinschaften zu keiner Verwechslungsgefahr mit anderen Wahlbewerbern und ein hinreichender Bezug zum Wahlgebiet ist erkennbar, wird nicht gegen wahlrechtliche Vorschriften verstoßen. Mit dieser Begründung hat das

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Wählbarkeit von Kreisbediensteten zum Kreistag

Art. 137 Abs. 1 GG ermächtigt im kommunalen Bereich nur dann dazu, die Wählbarkeit eines Arbeitnehmers zu dem Vertretungsorgan seines Arbeitgebers zu beschränken, wenn ansonsten der Gefahr von Interessenkollisionen nicht wirksam begegnet werden kann. Die Gefahr einer solchen Interessenkollision besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer einer kommunalen Gebietskörperschaft keine Möglichkeit hat,

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Der ehrenamtliche Kreisrat – und seine Kernarbeitszeit im Bauamt

Ein Arbeitnehmer muss die Zeit, für die er von seiner Arbeitgeberin (hier: einer bayerischen Verwaltungsgemeinschaft) zur Ausübung des Ehrenamts als Kreisrat des Landkreises bezahlt oder unbezahlt freizustellen ist und die in seine Kernarbeitszeit fällt, nicht nacharbeiten. Insoweit hält das Arbeitsgericht Passau zunächst fest, dass sich die Problematik der Freistellung und

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Amtszeitverlängerung eines Landrates in Niedersachsen

Weder einer Minderheitsfraktion/-gruppe noch einem einzelnen Kreistagsmitglied steht das Recht zu, die nach § 80 NKomVG mehrheitlich vom Kreistag beschlossene Verlängerung der Amtszeit des Landrates verwaltungsgerichtlich überprüfen zu lassen. Es entspricht der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, dass der Antragsteller in einem Kommunalverfassungsstreitverfahren – wie hier – entsprechend § 42 Abs.

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Die Amtszeitverlängerung eines Landrats

Durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz wird weder einer Gruppe im Kreistag noch einem einzelnen Kreistagsabgeordneten die Befugnis eingeräumt, die Rechtmäßigkeit aller Beschlüsse des Kreistages verwaltungsgerichtlich überprüfen zu lassen. So das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall einer Beschwerde, mit der sich eine im Kreistag gebildete CDU-FDP Gruppe und ein Kreistagsabgeordneter

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Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

Grundsätzlich kann ein Kreistag nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen. Enthält die Einladung zur Sitzung eine Beschlussvorlage über eine „vorläufige Dienstenthebung“, kann der Kreistag nicht über ein „Verbot der Führung der Dienstgeschäfte“ entscheiden. Ein „Auswechseln“ des Verhandlungsgegenstandes in der Sitzung ist unzulässig. So hat das

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Amtszeitverlängerung eines amtierenden Landrats

Das Demokratieprinzip ist durch die gesetzlichen Regelungen zu Wahlverzicht und Amtszeitverlängerung nicht verletzt, wenn der Landrat als Amtswalter aufgrund der Beschlüsse des Kreistags weiterhin mittelbar legitimiert ist. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Hannover in dem hier vorliegenden Fall den Antrag von Kreistagsabgeordneten abgelehnt, mit dem die Vollziehung von Kreistagsbeschlüssen

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Aufnahme auf die Tagesordnung einer Kreistagssitzung

Für die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes auf die Tagesordnung einer Sitzung des Kreistages sind die Regelungen der Hessischen Landkreis- und der Gemeindeordnung maßgebend, nach denen ein Anspruch auf Befassung und Beschlussfassung des Kreistages mit bzw. zu einem Thema nur besteht, wenn der Gegenstand des Antrages auch in dessen Kompetenz falle, dieser

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Die empfohlene Mandatsniederlegung

Auch wenn ein Kreistag aufgrund des Selbstverwaltungsrechts des Landkreises durch einen Kreistagsbeschluss eine Empfehlung zur Mandatsniederlegung eines seiner Mitglieder aussprechen kann, bedarf es einer ordnungsgemäßen Ladung zu dieser Beschlussfassung. Darüber hinaus hat der Kreistag das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit zu beachten und alle Aspekte abzuwiegen. Mit dieser Begründung hat das

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Kreisfusion

Ein einzelner Bürger hat ebenso wenig das Recht, Kreistagsbeschlüsse zu verhindern, wie er das Recht hat, gegen Beschlüsse dieses Gremiums direkt vorzugehen. Nur gegen die auf solchen Beschlüssen beruhenden Umsetzungsakte wie Verordnungen, Satzungen oder Verwaltungsakte ist Rechtsschutz möglich. So das Verwaltungsgericht Göttingen in dem hier vorliegenden Fall des einstweiligen Rechtsschutzantrages,

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Das Verhalten eines Amtsinhabers außerhalb seines Amtes

Ein Beisitzer ist von seinem Amt abzuberufen, wenn er seine Amtspflichten gröblich verletzt hat. Auch ein außeramtliches Verhalten eines Beisitzers stellt eine Amtspflichtverletzung dar, wenn durch dessen gezeigtes Verhalten sein Ansehen in einem solchen Maße erschüttert wird, dass seine Vertrauenswürdigkeit ausgeschlossen wird. Mit dieser Begründung ist die Klage eines NPD-Mitgliedes,

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Organschaftliches Informationsreht des Kreistags

Äußert der Landrat gegenüber dem Kreistag eine vorgeblich falsche Rechtsansicht, so liegt hierin keine Verletzung des organschaftlichen Informationsrechts des Kreistags und seiner Mitglieder. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Freiburg den Eilantrag von vier Kreisräten gegen den Landkreis Rottweil, seinen Landrat und seinen Kreistag abgelehnt. Die Antragsteller wollten vorläufig

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Der Kreistag und die Personalhoheit des Landrats

In einer nordrhein-westfälischen Kreisverwaltung steht grundsätzlich dem Landrat und nicht dem Kreistag die Organisationshoheit und die Personalhoheit zu. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Eilantrag des Kreistages des Kreises Wesel abgelehnt, die Besetzung von zum 1. Juni 2011 neu geschaffenen Vorstandsbereichen in der Kreisverwaltung zu untersagen. Der

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