In einem Bebauungsplan kann durch die Ausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Krematorium“ die Errichtung eines Krematoriums im Randbereich eines Industriegebiets planerisch abgesichert werden.
So hat aktuell das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen den Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des
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