Kriegsdienstverweigerung, vorzeitige Entlassung aus der Bundeswehr – und die Rückforderung der Ausbildungskosten

Bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr nach Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer darf die Bundesrepublik Deutschland von ehemaligen Berufssoldaten nur die Erstattung der Kosten der bei der Bundeswehr absolvierten Ausbildungen im Umfang des geldwerten Vorteils verlangen, der den früheren Soldaten für ihr weiteres ziviles Berufsleben verbleibt. Bei der Fachausbildung zum Flugsicherungsoffizier, für

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Bundeswehr

Ausbildung bei der Bundeswehr – Kriegsdienstverweigerung – Rückzahlung der Ausbildungskosten?

Im Falle eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers ist die Bundeswehr berechtigt, die Ausbildungskosten, für ein während der Dienstzeit absolviertes Medizinstudium zurückzuverlangen. So hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall eines ehemaligen Zeitsoldaten entschieden, der während seiner Dienstzeit ein Medizinstudium absolviert hat und infolge Kriegsdienstverweigerung vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen worden

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Militärdienstverweigerung als Asylgrund

Aus der gesetzlichen Bestimmung des § 3a Abs. 3 AsylG, der insoweit Art. 9 Abs. 3 der Richtlinie 2011/95/EU (Anerkennungsrichtlinie) umsetzt, ergibt sich, dass die Qualifizierung einer Handlung als Verfolgung im Sinne von § 3a Abs. 2 Nr. 1 bis 6 AsylG noch nicht ausreicht, um eine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgungsmaßnahme

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Förmliche Parteivernehmung des Kriegsdienstverweigerers

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört es in gerichtlichen Verfahren, deren Gegenstand die Berechtigung des Klägers zur Verweigerung des Kriegsdienstes ist, unter der Geltung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes jedenfalls dann, wenn die Ablehnung des Anerkennungsbegehrens in Frage steht, regelmäßig zur Erforschung des Sachverhalts im Sinne des § 86 Abs. 1 VwGO,

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Der Sanitätsoffizier-Anwärter, die Beurlaubung zum Studium und die Kriegsdienstverweigerung

Die per­so­nal­be­ar­bei­ten­de Stel­le kann die Be­ur­lau­bung zum Stu­di­um wi­der­ru­fen, wenn der Sa­ni­täts­of­fi­zier-An­wär­ter seine An­er­ken­nung als Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rer be­an­tragt. Der Widerruf der Beurlaubung des Sanitätsoffizier-Anwärters zum Studium, nachdem er seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt hat, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Gemäß § 11 SUV, können Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und Sanitätsoffizier-Anwärter (u.a.) zum Studium der

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Studienkosten eines ehemaligen Zeitsoldaten

Voraussetzung für die Erstattung der Studienkosten eines Soldaten auf Zeit ist, dass durch das Studium tatsächlich ein verwertbarer Vorteil erworben worden ist, etwa in Form von Anrechnungsmöglichkeiten von Studienzeiten oder durch den Erwerb von Spezialkenntnissen; davon kann bei einer lediglich achtwöchigen Immatrikulationsdauer nicht ausgegangen werden. Mit dieser Begründung hat das

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Berufssoldaten im Sa­ni­täts­dienst als Kriegsdienstverweigerer

Be­rufs­sol­da­ten und Sol­da­ten auf Zeit im Sa­ni­täts­dienst der Bun­des­wehr haben auch vor Be­en­di­gung ihres Dienst­ver­hält­nis­ses ein Rechts­schutz­be­dürf­nis für ein Ver­fah­ren auf An­er­ken­nung als Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rer. Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und gab damit seine seit 1985 bestehende stän­di­ge Recht­spre­chung auf. Aus den gesetzlichen Bestimmungen der § 2 Abs. 6

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Berufssoldaten des Sanitätsdienstes als Kriegsdienstverweigerer

Aktive Berufs- und Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr haben ebenso wie Wehrpflichtige und alle anderen Soldaten der Bundeswehr einen Anspruch darauf, dass das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (früher: Bundesamt für den Zivildienst) ein Anerkennungsverfahren durchführt, wenn sie einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen. Dies hat jetzt das

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Sanitätsoffizier als Kriegsdienstverweigerer

Ein Oberstabsarzt der Bundeswehr, der einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt hat, kann 3 ½ Monate vor Ende seiner Verpflichtungszeit nicht verlangen, aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit entlassen zu werden. In einem jetzt vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschiedenen Rechtsstreit wurde der Kläger im Jahre 1993 als Kriegsdienstverweigerer anerkannt.

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Der Sanitätsoffizier als Kriegsdienstverweigerer

Ein Sanitätsoffizier als Kriegsdienstverweigerer? Das Verwaltungsgericht Koblenz hat jetzt zwei Klagen eines Oberstabsarztes der Bundeswehr abgewiesen, der seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und die Entlassung aus der Bundeswehr gerichtlich durchsetzen wollte. Das Gericht hat nicht die Überzeugung gewonnen, dass der Kläger aus Gewissensgründen am Dienst gehindert ist. Der Kläger war ursprünglich

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Kriegsdienstverweigerung im Klageverfahren

Hat ein Wehrpflichtiger seinen im Verwaltungsverfahren unvollständig gebliebenen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer im Klageverfahren vervollständigt, darf seine Klage in der Regel nicht ohne eine auf der Grundlage einer förmlichen Parteivernehmung durchgeführte sog. Vollprüfung des Anerkennungsbegehrens abgewiesen werden. Die auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gerichtete Klage eines Wehrpflichtigen, dessen Antrag

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