Wegen ziviler Opfer eines NATO-Luftangriffs im Kosovo-Krieg besteht keine Schadensersatzpflicht der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden wegen der Tötung und Verletzung von Zivilpersonen bei der Zerstörung einer Brücke im Kosovo-Krieg mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen. Die Zivilgerichte
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