Jesidin im Nordirak um 1944

Der Völkermord an den Jesiden im Nord-Irak

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines 30-jährigen Angeklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main weitgehend verworfen, mit dem der irakische Staatsangehörige wegen Völkermordes in Tateinheit mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit, mit Kriegsverbrechen gegen Personen und mit Körperverletzung mit

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Syrischer Bürgerkrieg

Kriegsverbrechen in Syrien

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zwei Angeklagte verurteilt, einen wegen Kriegsverbrechens gegen eine Person durch Tötung in Tateinheit mit Mord und mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, den anderen wegen Beihilfe zu dem Kriegsverbrechen

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Soldier

Kriegsverbrechen gegen Tote

Ein – völkergewohnheitsrechtlich anerkanntes – Kriegsverbrechen gegen Personen durch eine in schwerwiegender Weise entwürdigende oder erniedrigende Behandlung gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB kann auch an einer verstorbenen Person begangen werden.

Hieran ändert nichts, dass aufgrund des Neunundfünfzigsten

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Army

Kriegsverbrechen: Folter

Der Begriff der Erheblichkeit, die das Kriegsverbrechen der grausamen oder unmenschlichen Behandlung einer zu schützenden Person gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 VStGB voraussetzt, verlangt ein hinreichend großes Maß der durch die Tathandlung verursachten Beeinträchtigung und dient nicht allein

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Syrischer Bürgerkrieg

Die in Syrien begangenen Kriegsverbrechen

Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf wegen in Syrien begangener Kriegsverbrechen ist rechtskräftig.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Angeklagten wegen Mordes, wegen mehrerer Fälle des erpresserischen Menschenraubs und wegen einer Vielzahl von Kriegsverbrechen gegen Personen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die

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Massenexekutionen im Reichskommissariat Ukraine

Die Beteiligung eines amerikanischen Staatsangehörigen ukrainischer Herkunft an Massenexekutionen im Reichskommissariat Ukraine in den Jahren 1943/1944 unterliegt deutschem Strafrecht.

Im vorliegenden Fall geht es um – im Rahmen von Partisanenbekämpfungs- und sogenannten „Pazifizierungsmaßnahmen“, aber auch der organisierten Judenverfolgung erfolgte –

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Kein Asyl für Kriegsverbrecher

Ausländern muss ihre Stellung als Flüchtling und Asylberechtigter wieder entzogen werden, wenn sie nach ihrer Anerkennung Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben.

Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in dem Fall eines Staatsangehörigen aus Ruanda, der 1989

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