Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage der (ehemaligen) Juristischen Direktorin des RBB gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses abgewiesen. Der zuletzt abgeschlossene Dienstvertrag sei wegen der darin enthaltenen Regelungen zu einem nachvertraglichen Ruhegeld vor Renteneintritt bereits nichtig, so das Arbeitsgericht. Hierin liege ein grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung. Hinzu komme,
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