Einer angestellten Professorin kann wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens gekündigt werden.
So hat aktuell das Arbeitsgericht Bonn die Kündigungsschutzklage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen.
Die Professorin war seit 2021 im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses im Fachbereich Politikwissenschaften als
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