Eine Bestimmung in einer Betriebsvereinbarung zur Regelung von Bonus-Zahlungen, nach der Mitarbeitende, die aufgrund einer Eigenkündigung aus dem Anstellungsverhältnis ausscheiden, keinen – auch keinen zeitanteiligen – Anspruch auf den Bonus haben, ist unwirksam.
In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall
Artikel lesen










































