Ist der Vertrag über die Betreuung eines Kindes in einer Kinderkrippe ein "dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen" im Sinne von § 627 Abs. 1 BGB? Mit dieser Frage hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Ein Kündigungsrecht nach § 627 Abs. 1 BGB – welches durch Allgemeine Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht wirksam abbedungen
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