Ein Luftverkehrsbetrieb iSv. § 24 Abs. 2 KSchG wird aus der Gesamtheit der an inländischen Flughäfen stationierten Luftfahrzeugen eines Luftverkehrsunternehmens gebildet. Der Ausgangssachverhalt In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall wendet sich der klagende Arbeitnehmer gegen ordentliche Kündigungen von zwei Fluggesellschaften, die diese unter Berufung auf betriebsbedingte Gründe ausgesprochen haben.
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