Kündigung und Schwerbehinderung

Bei der Prü­fung nach § 91 Abs. 4 SGB IX, ob der Kün­di­gungs­grund nicht im Zu­sam­men­hang mit der Be­hin­de­rung steht, ist grund­sätz­lich die Be­ein­träch­ti­gung ma­ß­geb­lich, die der Fest­stel­lung über das Vor­lie­gen einer Be­hin­de­rung nach § 69 Abs. 1 Satz 1

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Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

Ein Auflösungsantrag des Arbeitnehmers nach § 9 Abs. 1 KSchG bedarf eines über den Ausspruch der unwirksamen Kündigung hinausgehenden von der Rechtsordnung missbilligten Verhaltens des Arbeitgebers. Der bloße Ausspruch einer sozial nicht gerechtfertigten Kündigung ist, auch dann, wenn sie zu

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Kündigung eines HIV-Infizierten

Die Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion während der Probezeit, der bei der Herstellung von Medikamenten im „Reinbereich“ eingesetzt worden ist, für den der Arbeitgeber allgemein festgelegt hatte, dass Arbeitnehmer mit Erkrankungen jedweder Art – insbesondere auch Arbeitnehmer mit HIV-Infektion –

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Vorkaufsrecht in der Reihenhaussiedlung

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der ist und für den Fall des Verkaufs des Reihenhauses Kündigungsschutz nach Maßgabe des § 577a BGB genießt wird vom Bundesverfassungsgericht gebilligt, das Bundesverfassungsgericht nahm eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.

Die Entscheidung

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Kurzarbeit für rentennahe Arbeitnehmer

Soll für Mitarbeiter, die 59 Jahre und älter sind, über den Bezug von Kurzarbeitergeld bei Kurzarbeit Null, bei anschließendem Wechsel in eine Transfergesellschaft und Bezug von Transferkurzarbeitergeld und anschließendem Bezug von Arbeitslosengeld der Übergang in den (vorgezogenen) Renteneintritt ermöglicht werden,

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Notebook

Bei Arbeitsunfall Kündigung

Eine Kündigung ist nicht deshalb treuwidrig, weil sie im Zusammenhang mit einem möglichen Arbeitsunfall ausgesprochen wurde. Das urteilte zumindest das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in dem Kündigungsschutzprozess eines noch nicht unter das Kündigungsschutz des KSchG fallenden Arbeitnehmers.

Eine Kündigung verstößt dann gegen

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Die Verwaltung als Kleinbetrieb

Die Kündigungsschutzvorschriften finden gemäß § 23 KSchG keine Anwendung bei Betrieben und Verwaltungen, die weniger als 5 bzw. 10 Arbeitnehmer beschäftigen.

Bei der Beurteilung, ob der für diese Kleinbetriebsklausel maßgebliche Schwellenwert erreicht ist, ist im Bereich des öffentlichen Dienstes auf

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Wartezeitkündigung

Der Arbeitgeber ist bei einer Wartezeitkündigung nicht verpflichtet, dem Personalrat Sozialdaten, die bei vernünftiger Betrachtung weder aus seiner Sicht noch aus Sicht der Arbeitnehmervertretung für die Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung eine Rolle spielen können, mitzuteilen.

Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers sind

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