Fachgerichtszentrum Düsseldorf

Die rote Arbeitsschutzhose

Eine Arbeitgeberin darf Rot als Farbe der Arbeitsschutzhose vorschreiben.

In der hier vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschiedenen Kündigungsschutzklage war der klagende Kläger bei der beklagten Beklagten, einem Industriebetrieb, seit dem 01.06.2014 im Bereich der Produktion beschäftigt. Zu seinen Aufgaben gehörten u.a.

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Videoüberwachung

Offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz – und kein Verwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess

In einem Kündigungsschutzprozess besteht nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung und der Zivilprozessordnung grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers

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Die zulässige Wiederholungskündigung

Eine Kündigung kann nicht erfolgreich auf Gründe gestützt werden, die der Arbeitgeber schon zur Begründung einer vorhergehenden Kündigung vorgebracht hat und die in dem früheren Kündigungsschutzprozess mit dem Ergebnis materiell geprüft worden sind, dass sie die Kündigung nicht tragen.

Mit

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