Eine Kunstberaterin verletzt ihre Erkundigungspflicht, wenn Anlass besteht, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu erkundigen, ob es sich bei Kunstobjekten tatsächlich um Originale oder autorisierte Exemplare handelt.
Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall eine
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