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Künstlersozialabgaben für die Eigenwerbung – und die Schätzung bei der Betriebsprüfung

Künstlersozialabgaben dürfen nicht auf Grundlage einer undifferenzierten Schätzung erhoben werden.

Dieser in einem Eilverfahren ergangenen Entscheidung des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vorangegangen war eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung bei einer kleinen Schokoladenmanufaktur, wonach das Unternehmen als sog. Eigenwerber rund 4.200 € Künstlersozialabgaben

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Flamenco

Flamenco-Tanz ist keine Kunst

Flamenco-Unterricht ist keine künstlerische Tätigkeit. Eine selbständige Flamenco-Tanzlehrerin kann daher nicht Mitglied in der Künstlersozialkasse sein.

Geklagt hatte eine selbständige Tanzdozentin, die seit 2017 hautberuflich eine Flamencoschule betreibt. Sie erteilt Unterricht in Form von Workshops, Schul-AGs und tänzerischen Fitnesskursen. Hinzu

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Sozialversicherungspflicht für Kung-Fu-Lehrer

Selbständige Lehrer für Tai Chi und Kung Fu unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie sind jedoch keine Künstler im Sinne der Sozialversicherung. Deshalb sind sie, sofern sie keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, als selbständige Lehrer in der gesetzlichen Rentenversicherung

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Werbefotografie ist bildende Kunst

Das Bundessozialgericht stuft im Rahmen der Künstlersozialversicherung auch die Werbefotografen als bildende Künstler im Sinne des § 2 KSVG ein. Dies gilt unabhängig davon, ob dem Werbefotografen im konkreten Einzelfall ein kunsttypischer eigenschöpferischer Gestaltungsspielraum zur Verfügung steht, ob die Fotografien

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Fotografen sind keine Künstler

Wann sind Fotografen Künstler und wann nur Handwerker? Mit diese Frage hatte sich jetzt das Landessozialgericht Baden-Württemberg für den Bereich der Künstlersozialversicherung zu beschäftigen:

Gemäß § 1 KSVG werden selbständige Künstler und Publizisten in der allgemeinen Rentenversicherung, in der gesetzlichen

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DSDS ist Kunst!

Die Kommentare von Dieter Bohlen und den andere Juroren in der Casting-Show „Deutschland sucht den Superstar“ sind Kunst. Sagt das Sozialgericht Köln.

Hintergrund dieser Entcheidung ist die Künstlersozialabgabe. Die für die Sozialversicherung der Künstler errichtete Künstlersozialkasse hat die Aufgabe, selbständigen

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