Die Höhe der Gage einer Musikgruppe richtet sich nach den geschlossenen Verträgen. Liegt kein schriftlicher Vertrag vor, sind die behaupteten Vergütungsvereinbarungen nachzuweisen. An diesem Nachweis fehlt es, wenn Widersprüchliches über die Höhe der Vergütung vorgetragen wird und es nicht nachvollziebar ist, dass den Musikern 75 % des sogenannten Künstleranteils der Kartenverkaufspreise
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