Die unterbliebene Eintragung in die Kulturdenkmalliste

Die unterbliebene Beachtung der Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg für die Erfassung von Kulturdenkmalen in einer Liste (VwV-Kulturdenkmallisten) mit der darin vorgesehenen Unterrichtung der Eigentümer der betroffenen Objekte begründet mangels Verletzung drittbezogener Amtspflichten keine Amtshaftungsansprüche späterer Erwerber gegen die Träger der

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Europäisches Kulturerbe-Siegel

Ab 2013 soll es ein freiwilliges Europäisches Kulturerbe-Siegel für symbolische Stätten europäischer Geschichte oder Integration geben, laut einer am Mittwoch vom Parlament angenommenen Resolution. Besondere Aufmerksamkeit gilt den „länderübergreifenden“ Stätten angesichts ihrer speziellen Symbolik für die gemeinsame europäische Geschichte.

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