Flamenco

Flamenco-Tanz ist keine Kunst

Flamenco-Unterricht ist keine künstlerische Tätigkeit. Eine selbständige Flamenco-Tanzlehrerin kann daher nicht Mitglied in der Künstlersozialkasse sein.

Geklagt hatte eine selbständige Tanzdozentin, die seit 2017 hautberuflich eine Flamencoschule betreibt. Sie erteilt Unterricht in Form von Workshops, Schul-AGs und tänzerischen Fitnesskursen. Hinzu

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Gemälde mit falschem Aufkleber

Hat ein Auktionator in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen deutlich formuliert, dass er nur im Namen des Einlieferers tätig wird, ist bei einer Versteigerung nicht er, sondern der Auftraggeber der Verkäufer. Allerdings obliegen dem Auktionator Sorgfaltspflichten gegenüber dem Ersteigerer, da ihm ein

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Die Versteigerung mexikanischer Kunstgegenstände

Das Kulturgüterrückgabegesetz gilt nur für Gegenstände, die nach dem 26. April 2007 aus den Herkunftsländern ausgeführt worden sind.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Köln die „Anhalteanordnung“ des Landes Nordrhein-Westfalen aufgehoben, mit der die Versteigerung mexikanischer Kunstgegenstände vorläufig gestoppt worden

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Fotos als Umgestaltung eines Kunstwerks

Für die Veröffentlichung der Fotografien von Manfred Tischer im Rahmen einer Ausstellung im Museum Schloss Moyland wäre nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Düsseldorf eine Genehmigung von Beuys bzw. der Beuys-Erbin erforderlich gewesen. Ohne diese Genehmigung hätte die Fotoserie daher nicht

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