Eine auf wahren Tatsachen beruhende Suchmeldung eines Kulturgutes auf der Internetseite der Lost Art-Datenbank stellt keine Eigentumsbeeinträchtigung dar und begründet daher keinen Anspruch des gegenwärtigen Eigentümers gegen den Veranlasser der Meldung auf Beantragung der Löschung. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Streitfall erwarb der klagende Kunstsammler im Jahr 1999 im
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