Friedensstatue "Trostfauen" in Berlin-Moabit

Die Friedensstatue in Berlin-Mitte

Die sog. Friedensstatue in Berlin-Moabit darf nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bis zum 28. September 2025 aufgestellt bleiben.

Die sog. Friedensstatue ist die Nachbildung einer in Seoul vor der japanischen Botschaft aufgestellten Skulptur zur Erinnerung an Opfer sexueller Gewalt

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Birkenstock-Sandalen

Birkenstock-Sandalen sind keine (angewandte) Kunst

Der Bundesgerichtshof hat in drei bei ihm anhängigen Revisionsverfahren einen Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen verneint.

Die klagende Vertriebsgesellschaft ist Teil der Birkenstock-Gruppe. Sie vertreibt verschiedene Sandalenmodelle. Die beklagte Konkurrentin bieten über das Internet ebenfalls Sandalen an oder stellen Sandalen als Lizenznehmer

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Das öffentliche Interesse an den Gurlitt-Bildern

Ist durch die Veröffentlichung zahlreicher Einzelobjekte auf der Internetplattform „www.lostart.de“ dem öffentlichen Informationsinteresse am „Schwabinger Kunstfund“ bereits in einem weitgehenden Umfang Rechnung getragen worden, besteht in Bezug auf diejenigen beschlagnahmten Gegenstände, die nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand zum rechtmäßigen Besitz des

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Bundesverwaltungsgericht

Die Echtheit eines Gemäldes

Ein Kunstwerk eines bestimmten Malers ist nicht deshalb mangelhaft, weil der Experte und Verfasser des Werkverzeichnisses das Bild nicht als echt anerkennt. Vielmehr muss eine solche Beschaffenheit des Kunstwerks von den Parteien bei Vertragsschluss vereinbart worden sein.

Mit dieser Begründung

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Gemälde mit falschem Aufkleber

Hat ein Auktionator in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen deutlich formuliert, dass er nur im Namen des Einlieferers tätig wird, ist bei einer Versteigerung nicht er, sondern der Auftraggeber der Verkäufer. Allerdings obliegen dem Auktionator Sorgfaltspflichten gegenüber dem Ersteigerer, da ihm ein

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Welpentötung als „Performance“

In der behördlichen Entscheidung, eine Veranstaltung zu verbieten, bei der die Tötung von Wirbeltieren ohne Grund und ohne Betäubung gezeigt werden soll, liegt kein verfassungswidriger Eingriff in grundrechtlich geschützte Freiheitsrechte (hier Kunstfreiheit).

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin den

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