Strandkörbe

Die Kurgemeinde – und die Umsatzsteuer

Die Bereitstellung von Kureinrichtungen gegen Kurtaxe ist ein steuerbarer Umsatz gegen Entgelt, wenn die Kureinrichtungen nicht für jedermann frei und unentgeltlich zugänglich sind. Falls eine Kurgemeinde bei der Bereitstellung von Kureinrichtungen gegen Kurtaxe auf öffentlich-rechtlicher Grundlage handelt, ist sie nur

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Dresden und die Kurtaxsatzung

Da Dresden keine den Kur- und Erholungsorten vergleichbare Fremdenverkehrsgemeinde im Sinne des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) ist, darf die Stadt keine Kurtaxe erheben.

So hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall die Kurtaxsatzung der Landeshauptstadt Dresden für unwirksam erklärt.

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Die Kurtaxsatzung der Stadt Dresden

Ist die Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe nicht offensichtlich rechtswidrig und die Belastungen eines betroffenen Inhabers eines Beherbergungsbetriebes nicht gravierend, ist der Erlass einer vom betroffenen Inhaber beantragten einstweiligen Anordnung nicht dringend geboten.

So das Sächsiche Oberverwaltungsgericht in dem

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Die gemeindliche Kurtaxesatzung

Der Gemeinderat als in Baden-Württemberg zuständiger Ortsgesetzgeber kann den für die Erhebung einer Kurtaxe geltenden Kurtaxesatz fehlerfrei nur auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Kalkulation festsetzen. Eine die kurtaxefähigen Aufwendungen vollständig erfassende Kalkulation ist dabei nicht erforderlich, wenn von der Gemeinde

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Der Jahreskurbeitrag eines Zweitwohnungsinhabers

Pauschalierende Regelungen, die Zweitwohnungsinhaber und deren Familienangehörige, sofern sie sich im Erhebungszeitraum im Erhebungsgebiet aufgehalten haben, zur Entrichtung eines nicht die tatsächliche, sondern eine wahrscheinliche durchschnittliche Aufenthaltsdauer berücksichtigenden Jahreskurbeitrags verpflichten, sind (weiterhin) zulässig.

Die Pflicht zur Zahlung des Saison- bzw.

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