Bundesverwaltungsgericht

Der Dönerladen im Wohneigentum

Ein „Dönerladen“ ist kein Laden und keine Gaststätte. Ist im Teilungsvertrag einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Geschäftsraum als ‚Laden‘ ausgewiesen, darf er nicht als Gaststätte genutzt werden.

In dem hier vom Amtsgericht München entschiedenen Rechtsstreit bilden die Mitglieder der klagenden Wohnungseigentümergemeinschaft sowie

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