Fashion Outlet Center Zweibrücken

Ladenöffnungszeiten im Zweibrücken Fashion Outlet – oder: die inzwischen nichtige Rechtsverordnung zum Outlet-Center

Eine wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht nichtige Rechtsverordnung entfaltet – anders als ein zwar rechtswidriger, aber nicht nichtiger Verwaltungsakt – keine Legitimationswirkung für eine nach dem Lauterkeitsrecht zu beurteilende geschäftliche Handlung.  Die Nichtigkeit einer im Ermessen des Normgebers stehenden, ursprünglich rechtmäßigen Rechtsverordnung kann eintreten, wenn der Normgeber die Änderung oder

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Fashion Outlet Center Zweibrücken

Sonntagsöffnung im Fashion Outlet Center

Die Zulässigkeit der Sonntagsöffnung eines Geschäfts im Zweibrücken Fashion Outlet Center ist davon abhängig, ob die eine solche Öffnung gestattende Durchführungsverordnung auch nach der Herabstufung des Flugplatzes Zweibrücken zum Sonderlandeplatz noch wirksam ist.  In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall betreibt der klagende Händler unter anderem in der Pfalz Ladengeschäfte,

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Fußgängerzone

Sonntagsöffnungen bei Großveranstaltungen in Berlin

Wird das öffentliche Interesse für eine ausnahmsweise Sonntagsöffnung im Sinne des § 6 Abs. 1 Abs. 1 BerlLadÖffG mit einer Veranstaltung begründet, gelten keine geringeren verfassungsrechtlichen Anforderungen als für Verkaufsöffnungen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass. Ausnahmen vom Regelerfordernis der räumlichen Begrenzung der Ladenöffnung auf das Umfeld der Veranstaltung kommen

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Spirituosen

Kein Alkoholverkauf ab 22 Uhr in Freiburg

Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot der Stadt Freiburg für den Spätverkauf „Bis Späti“ kann bestehen beliben. Einen gegen das Verbot gerichteten Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Freiburg abgelehnt. Der Spätverkauf „Bis Späti“ wird im Freiburger Stadtteil Stühlinger in einer Mischform aus Einzelhandel sowie Schank- und Speisewirtschaft betrieben. Am 1. März 2021 untersagte die

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Sonntagsbrötchen

Der Verkauf von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb ist an Sonntagen auch außerhalb der für Bäckereien bestehenden Ladenschlusszeiten zulässig. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Rechtsstreit zwischen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und einer Bäckerei, die die von ihr hergestellten Brot-, Back- und Konditoreiwaren in ihren Münchener Filialen

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Keine weiteren Sonntagsöffnungen in Berlin

Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin dürfen Läden sonntags aus Anlass des Lesbisch-Schwulen Stadtfests, der „Finals – Berlin 2019“ und der Internationalen Funkausstellung vorerst nicht geöffnet sein. Mit Allgemeinverfügung vom 13. Mai 2019 legte die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Sonntage im zweiten Halbjahr 2019 fest, an denen im

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Berliner Spätis bleiben Sonntags zu

Die Berliner “Spätis” müssen sonntags grundsätzlich geschlossen bleiben. Berliner „Spätis“ sind typischerweise allgemein und unspezifisch auf die Versorgung der näheren Umgebung und nicht auf den spezifischen Bedarf von Touristen ausgerichtet. Deswegen dürfen sie weiterhin sonntags grundsätzlich nicht öffnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Berliner „Spätis“ sind typischerweise allgemein und

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Sonntagsöffnung für den Andenkenverkauf

Im Land Berlin dürfen Verkaufsstellen für den Vertrieb von Andenken nur unter strengen Voraussetzungen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen hatte eine Kauffrau geklagt, die ein Einzelhandelsladengeschäft in Berlin-Mitte betreibt, in dem sie Andenken sowie Reisebedarf und Spielzeug zum Verkauf anbietet. Zum Sortiment

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Taschenrechner

Verkaufsoffener Sonntag – und der erforderliche Sachgrund

Ein verkaufsoffener Sonntag erfordert stets einen Sachgrund. Das Umsatz- und Erwerbsinteresse der Handelsbetriebe sowie das Shoppinginteresse der Kundschaft reicht hierfür nicht aus. Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die Rechtsverordnung der Stadt Worms zur Freigabe der Ladenöffnung an einem Sonntag unwirksam war. Die Verordnung sah

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Ladenöffnung am Marktsonntag

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Rechtsverordnung einer bayerischen Gemeinde zur Freigabe der Ladenöffnung an einem Marktsonntag als unwirksam beurteilt. Die Verordnung sah vor, dass am zweiten Sonntag nach Ostern im Kalenderjahr 2013 aus Anlass zweier in der Gemeinde stattfindender Jahrmärkte sämtliche an das jeweilige Marktgeschehen angrenzenden Verkaufsstellen von 12.00

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Sonntagsarbeit in „Freizeitbranchen“

Der Vorbehalt des Gesetzes erfordert nicht, dass die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Getränkeindustrie, in Eisfabriken und im Großhandel mit deren Erzeugnissen sowie in Callcentern wegen der Wesentlichkeit dieser Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsschutz nur durch den parlamentarischen Gesetzgeber, nicht aber auf der Grundlage der Ermächtigung

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Ladenöffnungszeiten – Samstags 24:00 Uhr

Der verfassungsunmittelbare Sonn- und Feiertagsschutz nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV schließt Regelungen aus, wonach Arbeitnehmer im Anschluss an eine werktägliche Ladenöffnung bis 24.00 Uhr an darauf folgenden Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen, um bei Ladenschluss noch anwesende Kunden zu bedienen oder Aufräum- und Abschlussarbeiten vorzunehmen. Nach

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Samstags bis 24:00 Uhr geöffnet!

Die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen nach einem werktäglichem Ladenschluss um 24.00 Uhr ist unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt klargestellt, dass es gegen Verfassungsrecht verstößt, wenn Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, um nach Ladenschluss am vorausgegangenen Werktag um 24.00 Uhr noch anwesende Kunden zu bedienen oder

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Sonntage, Feiertage – und die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat auf Normenkontrollanträge einer Gewerkschaft und zweier evangelischer Gemeindeverbände die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung insoweit als nichtig beurteilt, als sie eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in den Bereichen Videotheken und öffentliche Bibliotheken, Callcentern und Lotto- und Totogesellschaften zulässt. Soweit die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung eine solche

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Verkaufsoffener Sonntag und das Feiertagsgesetz

Die gesetzliche Regelung im rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetz, wonach Gemeinden durch Rechtsverordnung bestimmen können, dass Verkaufsstellen an höchstens vier Sonntagen in einem Kalenderjahr geöffnet sein dürfen, steht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang und wahrt ein hinreichendes Niveau des Sonn- und Feiertagsschutzes. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier

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Wenn die Arbeit bis nach Mitternacht dauert

An Sonn- und Feiertagen müssen Verkaufstellen nach dem Berliner Ladenffnungsgesetz geschlossen sein. Dieser Schutz der Arbeitsruhe gilt ab 0:00 Uhr. Daher haben die Kundebedienung und notwendige Tagesabschlussarbeiten vor Sonn- und Feiertagen bis 24:00 Uhr erledigt zu sein. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in dem hier vorliegenden Fall einer

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Ver.di und der verkaufsoffene Sonntag

Wird eine Regelung, wonach eine Öffnung von Verkaufsstellen an höchstens vier Sonn- oder Feiertagen und nur begrenzt auf die Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr als verfassungskonform angesehen, ist eine Regelung, die engere zeitliche Grenzen vorsieht, voraussichtlich als verfassungsrechtlich unbedenklich einzustufen. So hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier

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Die Öffnung des Main-Taunus-Zentrums am Sonntag

Kann eine Gewerkschaft nicht geltend machen, durch die Öffnung des Main-Taunus-Zentrums im Rahmen eines verkaufsoffenen Sonntags in eigenen Rechten, dem Grundrecht auf Koalitions- und Vereinigungsfreiheit, betroffen zu sein und ist nicht nachgewiesen, dass unter den Mitarbeitern im Main-Taunus-Zentrum überhaupt Gewerkschaftsmitglieder sind und diese zur Arbeit an diesem Sonntag verpflichtet sind,

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Außengastronomie im Saarland

Speiselokale und Schankwirtschaften im Saarland dürfen ihre Außengastronomie bald täglich eine Stunde länger bis 24 Uhr betreiben. Die neue, jetzt von der saarländischen Landesregierung beschlossene Regelung verlängert den zulässigen Zeitraum für den Betrieb der Außengastronomie an Werktagen unter der Woche um eine Stunde. Sie gilt in Kern-, Dorf- und Mischgebieten,

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Ladenöffnung am Sonntag

Die Vorschriften über die Ladenöffnungszeiten verfolgen arbeitsschutzrechliche Zielen, sie bezwecken aber keinen Schutz von Konkurrenten, so dass sich ein Konkurrenzunternehmen auch nicht gegen die einem anderen Geschäft erteilte Genehmigung zur Sonntagsöffnung wehren kann. Mit dieser Begründung hat aktuell das Verwaltungsgericht Osnabrück in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes den Antrag eines

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Bäderverkaufsordnung – Sonntags geöffnet in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern greift ab Sonntag in Kur- und Erholungsorten wieder die . Die Verordnung regelt die Möglichkeiten zur Ladenöffnung in Kur- und Erholungsorten, touristischen Schwerpunktgebieten und den Innenstädten von Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg sowie der Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund. In 96 Orten und Ortsteilen können Geschäfte zwischen dem letzten

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Behinderung der Betriebsratsarbeit mittels Prämienzahlung

Es ist zwar nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber der Belegschaft einen finanziellen Anreiz, d.h. die Zahlung einer freiwilligen Zulage, für die Zustimmung des Betriebsrats zu bestimmten Arbeitszeiten in Aussicht stellt. Der Betriebsrat wird jedoch in seiner Entscheidungsfreiheit unzulässig beeinträchtigt, wenn der Arbeitgeber die Prämienzahlung für längere Ladenöffnungszeiten mit der

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Nächtlicher Alkoholverkauf an der Tankstelle

Die Beschränkung des nächtlichen Alkoholverkaufs an Tankstellen ist zulässig. So urteilte jetzt das Bundesverwaltungsgericht in zwei Verfahren, dass die Anordnung der Stadt Frankenthal, nach der alkoholische Getränke an Tankstellen im Stadtgebiet nachts außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten nur an Reisende und nur in begrenzten Mengen verkauft werden dürfen, nicht gegen Bundesrecht

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Gerichtsgebäude

Blumenverkauf am Sonntag

Das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg lässt den Blumenverkauf an Sonntagen und Feiertagen zu, weil an diesen Tagen ein besonderer Bedarf in der Bevölkerung an Geschenken besteht. Das Ladenöffnungsgesetz geht vom Vorhandensein gemischter Betriebe aus und beansprucht für jeden Betriebsteil die Geltung der insofern einschlägigen Vorschriften. Verkaufsstellen halten dann

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Nachtverkaufsverbot für Alkohol

Das Bundesverfassungsgericht hat eine bei ihm eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen Art. 1 Abs. 1 des baden-württembergischen Alkoholverkaufsverbotsgesetzes nicht zur Entscheidung angenommen. Mit der angegriffenen Vorschrift wurde in das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG BW) ein neuer § 3a eingefügt, wonach – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – in Verkaufsstellen alkoholische

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Gerichtsgebäude

Sonntagsverkauf im Gartencenter

Überwiegend für den Außenbereich vorgesehene Blumen sind nicht als Topfblumen im Sinne des § 2 Abs. 2 Ziffer 3 NLöffVZG anzusehen und damit nicht als Waren des täglichen Kleinbedarfs vom Verbot nach § 3 Abs. 2 NLöffVZG bezüglich des Verkaufs an Sonn- und Feiertagen ausgenommen. Also keine Geranien Sonntags auf

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Oberlandesgericht

Bäderregelung Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern soll zum Monatsende eine neue Bäderverkaufsverordnung erlassen werden. Die Verordnung regelt die Möglichkeiten zur Ladenöffnung in Kur- und Erholungsorten, touristischen Schwerpunktgebieten und den Innenstädten von Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg sowie der Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund. Die neue Bäderverkaufsordnung ist notwendig geworden, nachdem das Oberverwaltungsgericht Greifwald die bisherige

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Geldscheine

Alkoholverkaufszeiten in Baden-Württemberg

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen § 3a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg erfolglos. Der am 1. März 2010 in Kraft getretene § 3a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) untersagt – von einzelnen Ausnahmen abgesehen – den Verkauf von alkoholischen Getränken

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Schreibblock

Betriebspflicht und Sortimentsbindung für das gemietete Ladenlokal

Eine formularmäßig vereinbarte Betriebs- und Offenhaltungspflicht des Mieters eines Ladengeschäfts ist, wie der Bundesgerichtshof jetzt entschied, auch dann wirksam, wenn dem Mieter des in einem Einkaufszentrum gelegenen Ladengeschäfts zugleich eine Sortimentsbindung auferlegt, ihm aber kein Sortiments- und Konkurrenzschutz gewährt wird. Die formularmäßige Vereinbarung einer Betriebs- und Offenhaltungspflicht ist im Regelfall

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Bundesverwaltungsgericht

Alkohol in der Nacht

Das Land Baden-Württembeg hat sein Gesetz über die Ladenöffnung geändert und ein nächtliches Verkaufsverbot für alkoholische Getränke eingeführt. Ab dem 1. März 2010 dürfen an sämtlichen in Baden-Württemberg belegenen Verkaufsstellen zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr keine alkoholischen Getränke mehr verkauft werden. Von dem nächtlichen Alkoholverkaufsverbot sind nahezu alle Verkaufsstellen

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Geldscheine

Sonntags bleibt der Laden zu

Das Bundersverfassungsgericht hat heute morgen anhand von zwei Verfassungsbeschwerden grundsätzlich zur Frage des grundgesetzlich garantierten Sonntagsschutz und Feiertagsschutz Stellung genommen und die in den Sonn- und Feiertagsgesetzen der Länder in unterschiedlichem Umfang vorgesehenen Möglichkeiten zur Allgemeinen Ladenöffnung an Sonntagen weitgehend eingeschränkt. Konkret richteten sich die beiden Verfassungsbeschwerden gegen die –

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Kein Flohmarkt am Sonntag

Es besteht kein Anspruch eines Veranstalters von Flohmärkten, einen Flohmarkt auch an Sonntagen und Feiertagen durchführen zu können. Dies entschied jetzt auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen Feiertagsgesetzes das Verwaltungsgericht Neustadt und wies damit die Klage eines Flohmarkt-Veranstalters ab, nachdem dieser bereits im Juni dieses Jahres mit einem Eilantrag erfolglos geblieben

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Kein Flohmarkt an Sonn- und Feiertagen

Die Ausrichtung eines Flohmarktes an einem Sonntag ist in Rheinland-Pfalz nicht zulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem Eilverfahren entschieden.Der Antragsteller hatte die Zulassung eines Flohmarktes an einem Sonntag begehrt. Nachdem dieser Antrag von der zuständigen Behörde abgelehnt worden war, rief er das Gericht an. Er

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Amtsgericht

Alkohol tanken II

Nach dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz darf an Tankstellen während der Ladenschlusszeiten sog. Reisebedarf verkauft werden; hierzu zählen u. a. Genussmittel in kleineren Mengen. Dieses Verbot, an Tankstellen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr alkoholische Getränke in unbegrenzter Menge abzugeben, hat nach dem Verwaltungsgericht Neustadt jetzt auch das Oberverwaltungsgericht

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Alkohol tanken

Nach dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz darf an Tankstellen während der Ladenschlusszeiten sog. Reisebedarf verkauft werden; hierzu zählen u. a. Genussmittel in kleineren Mengen. Dieses Verbot, an Tankstellen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr alkoholische Getränke in unbegrenzter Menge abzugeben, hat das Verwaltungsgericht Neustadt jetzt in vier Urteilen vom

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