Die Zustellung der Gerichtspost im Fall eines Obdachlosen kann in eine Wärmestube erfolgen. So hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall entschieden und festgestellt, dass die Ladung eines Obdachlosen ordnungsgemäß erfolgt ist. Wegen schweren räuberischen Diebstahls war der Betroffene vom Amtsgericht Aachen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren
Lesen