Ein wiederholtes Klopfen gegen die Decke stellt keine Notwehr gegen behauptete Lärmbelästigung durch eine Nähmaschine dar.
Vor dem Amtsgericht München stritten sich zwei Mieterinnen eines Mehrfamilienhauses in München wegen gegenseitiger Lärmbelästigungen. Die Klägerin behauptete, dass die Beklagte seit August 2022
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