Oberlandesgericht

Musizieren in der Nachbarschaft

Der Bewohner eines Reihenhauses hat keinen Anspruch darauf, ein von ihm als Lärmbelästigung empfundenes Trompetenspiel aus dem benachbarten Reihenhaus nicht mehr hören.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall bewohnt das klagende Ehepaar als Nießbraucher ein Reihenhaus in einem Wohngebiet.

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Die bedrängende Wirkung einer Windenergieanlage

Ist bei der Errichtung einer Windenergieanlage sichergestellt, dass die Lärmgrenzwerte auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch eine vorhandene Anlage durch Beschränkungen des Nachtbetriebs eingehalten wird, treffen einen Nachbarn keine unzumutbaren nächtlichen Lärmimmissionen.

Im Außenbereich, in dem mit dort privilegierten Windenergieanlagen

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Martinskirmes im Bürgerhaus

Es fehlt den in der Nachbarschaft eines Bürgerhauses wohnenden Bürgern ein Feststellungsinteresse an der Klärung der Rechtmäßigkeit der Erlaubnis zur Durchführung einer Kirmes, wenn die Kirmes ausnahmsweise an diesem Ort stattgefunden hat und keine Wiederholungsgefahr besteht.

Mit dieser Begründung hat

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Grundschulkinder auf dem Pausenhof und ihre Geräusche

Geräuscheinwirkungen von Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkungen. Der Pausenhof einer Grundschule ist eine ähnliche Einrichtung wie ein Kinderspielplatz. Die Geräusche von auf dem Pausenhof spielenden Grundschulkindern müssen unabhängig von ihrer Intensität nach dem Toleranzgebot

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Lärm auf dem Weinfest

Wird der für die Zeit bis 22:00 Uhr geltende Lärmgrenzwert durch den Weinausschank auf einem Weinfest nicht überschritten und führt diese Weinfest nicht zu einer nennenswerten Erhöhung des KFZ-Verkehrs, liegt keine unzumutbare Lärmimmission vor.

So das Verwaltungsgericht Berlin in dem

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Der U-Bahn-Bau in Nürnberg

Abweichungen des tatsächlichen Baufortschritts vom prognostizierten Bauverlauf in der Anfangsphase der Verwirklichung eines Vorhabens rechtfertigen nicht den Schluss, dass das gesamte Konzept für die mehrere Jahre währende Baustelle im Hinblick auf die Dauer der Bauarbeiten und die dabei verursachten Immissionen

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Ein Baustofflager im Dorfgebiet

Aufgrund zahlreicher Auflagen bezüglich der Höchstkapazitäten und Lärmgrenzwerte kann ein Lagerplatz für Baustoffe in einem Dorfgebiet zulässig sein und nicht gegen nachbarschützende Vorschriften verstoßen.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Trier in den hier vorliegenden Fällen die Klagen einiger Nachbarn

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Ausbau der Autobahn A1 bei Münster

Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Autobahn A1 verletzt nicht die Rechte benachbarter Grundstückseigentümer in Bezug auf Lärmimmissionen und Luftschadstoffe.

Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem hier vorliegenden Fall die Klagen dreier Grundstückseigentümer abgewiesen. Der

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Die Reduzierung des Verkehrslärms

Der Eigentümer eines an einer Straße gelegenen Grundstückes muss zwar grundsätzlich den von dieser Straße ausgehenden Verkehrslärm als situationsbedingt hinnehmen. Wenn aber der Lärm quasi eine enteignende Wirkung für das Grundeigentum hat, die ausgeübte Grundstücksnutzung also schwer und unerträglich beeinträchtigt,

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Der Lärm von 7 Gaststätten

Weigert sich eine Stadt Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm zu ergreifen, der von mehreren Gaststätten ausgeht, obwohl die Immissionsrichtwerte für Lärm überschritten sind, hat die Stadt das ihr nach dem Gaststättenrecht eröffnete Ermessen für ein Tätigwerden zum Schutz der Anwohner

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Die Erweiterung einer Lärmschutzwand

Die Erhöhung von Lärmwerten, die nicht auf den Neubau oder die Änderung einer Straße, sondern alleine auf ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zurückzuführen sind, löst keinen nachträglichen Anspruch auf Erhöhung und Erweiterung einer Lärmschutzwand aus. Das Bundesimmissionsschutzgesetz greift nur für die Fälle

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Der Lärm vom Spielplatz

Schädliche Umwelteinwirkungen sind nur Geräusche, die geeignet ,erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft herbeizuführen. Derartige Belästigungen seien in beiden Verfahren nicht festzustellen gewesen. Die Nachbarn eines Kinderspielplatzes sind zur Duldung etwaigerBelästigungen verpflichtet, weil Kinderlärm im Regelfall nicht als schädliche Umwelteinwirkung anzusehen

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Schweinemastbetrieb oder Seniorenwohnanlage

Aller Vorraussicht nach ist eine Seniorenwohnanlage in unmittelbarer Nachbarschaft eines Landwirtschaftlichen Betriebes unzumutbaren, von der Hofstelle stammenden Lärmimmissionen ausgesetzt, so dass immissionsmindernde, den landwirtschaftlichen Betrieb einschränkende Maßnahmen angeordnet werden müssten und damit unzulässigerweise in den bestandsgeschützten landwirtschaftlichen Betrieb eingegriffen werden

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Lärm rund ums Einkaufszentrum

Die Nachbarn eines Einkaufszentrums haben aufgrund der Lage der Wohnbebauung an der Grenze zu Kerngebieten in exponierter Innenstadtlage höhere Lärmwerte hinzunehmen.

So das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Fall eines Eilantrags auf Erlass eines Baustopps gegen das geplante Einkaufszentrum

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Sperrzeitverlängerung

Lärmimmissionen können als schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes ein Gefahrenpotenzial darstellen, das eine Verlängerung der in der Gaststättenverordnung des Landes Baden-Württemberg bestimmten allgemeinen Sperrzeit zulässt. Für die Beurteilung der Zumutbarkeit des Lärms genügen subjektive Einschätzungen von Anwohnern nicht, sondern

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Lärm durch Windräder

Durch die Errichtung eines Windparks mit acht Windrädern sind Anwohner durch den von den Windkraftanlagen erzeugten Lärm nicht unzumutbar beeinträchtigt.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall die Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz abgewiesen, mit denen

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Jakobuskerwe mit Live-Musik

Eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz von Rheinland-Pfalz, die einer Landjugend für eine Veranstaltung mit Live-Musik und CD-Musik erteilt worden ist, verletzt die Nachbarn nicht in ihren Rechten, wenn die Lärmbelästigung durch Einhaltung von bestimmten Auflagen, wie Immissionsrichtwerten und Instrumentenauswahl, eingeschränkt

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Ein Winzerbetrieb im Ortsaußenbereich

Eine Baugenehmigung, mit der eine geplante Aussiedlung eines Winzerbetriebes in den Außenbereich eines Ortes genehmigt wird, verstößt nicht gegen drittschützende Vorschriften, wenn Immissionsrichtwerte eingehalten werden.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt in dem hier vorliegenden Fall eines Winzerbetriebes im Ortskern

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Die Genehmigung eines Großschlachtbetriebes

Werden alle immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte bei einem Geflügelschlachtbetrieb in Bezug auf Lärm- und Geruchsbelästigung der Nachbarschaft eingehalten und bauplanungsrechtliche und medizinische Bedenken gegen den Betrieb bestehen nicht, dann ist die Genehmigung zum Bau und Betrieb eines Großschlachthofes rechtmäßig.

Mit dieser Begründung

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Glockenläuten am Morgen

Es besteht für einen Anwohner kein Unterlassungsanspruch gegen ein liturgisches Glockenläuten an Werktagen um 6:00 Uhr von 2 Minuten Länge nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz noch unter Berücksichtigung der Grundrechte.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall eines

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Beeinträchtigung durch Gasspeicherstation

Ein Rahmenbetriebsplan für die Errichtung einer Gasspeicherstation verletzt einen Wohn- und Grundstückseigentümer dann nicht in seinen Rechten, wenn die betreffenden Grundstücke nicht durch unzumutbare Lärm- und Lichtimmission belastet werden und sowohl eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt ist, als auch alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen

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Schädliche Umwelteinwirkungen und Kinderlärm

Wiedermal hat ein Gericht deutlich klargestellt, dass für Kinderlärm auf einem Spielplatz im Regelfall ein absolutes Toleranzgebot besteht und es lediglich bei einer atypischen Inanspruchnahme eines Spielplatzes einer einzelfallbezogenen Abwägung bedarf.

Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz der Berufung

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Nachtflugbetrieb am Köln/Bonner Flughafen

Die Klagen auf Aufhebung einer Verlängerung der Nachtflugregelungen für einen Flughafen sind unzulässig, weil die Rechtsstellung der Kläger bei einem Erfolg der Klagen verschlechtert wird. Beruht die vom Nachtflugverkehr ausgehende Lärmbelastung weder auf dem angefochtenen Bescheid, sondern ausschließlich auf der

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Ein Kinderspielplatz für Erwachsene

Seit Inkrafttreten von § 22 Abs. 1a BImschG zum 28. Juli 2011 haben Anwohner eines Kinderspielplatzes keinen Anspruch mehr auf Einhaltung der von der Gemeinde festgesetzten Nutzungszeiten für die Abwehr von Geräuschimmissionen, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Kinderspielplätzen verursacht

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Ehemaliger Flugplatz als Auto-Teststrecke

Verhindern die in der Genehmigung angeordneten zahlreichen Auflagen nach derzeitigen Erkenntnissen eine Verletzung von Eigentümerrechten angrenzender Grundstücke, so ist die vorläufige Inbetriebnahme eines Automobiltestzentrum rechtmäßig.

Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall des ehemaligen Heeresflugplatzes der Bundeswehr

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Kinderlärm von Spielplätzen

Die in Nachbarschaft zu einer Kindertagesstätte wohnenden Personen müssen die Geräuscheinwirkungen, die durch die Benutzung eines Spielplatzes auf dem Gelände der Tagesstätte entstehen, grundsätzlich hinnehmen. Es handelt sich bei diesen Geräuscheinwirkungen im Regelfall um keine schädliche Umwelteinwirkung.

So hat das

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Nachbarn gegen Kinderspielplatz

Kinderlärm auf einem Kinderspielplatz ist grundsätzlich keine schädliche Umwelteinwirkung, sondern sozialverträglich. Wird ein Kinderspielplatz von Unbefugten benutzt oder die Öffnungszeiten nicht eingehalten, ist ein solcher Missbrauch der zuständigen Gemeinde nicht zuzurechnen.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz im Fall der

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Schallreflexionen hochabsorbierender Lärmschutzwände

Gegen die Schallreflexionen hochabsorbierender Lärmschutzwände besteht kein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes für den Ausbau der Strecke Leipzig-Dresden im Abschnitt Neucoswig-Radebeul abgewiesen.

Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit

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Schnatternde Gänse im Mischgebiet

Mit dem bauplanungsrechtlichen Charakter eines „Mischgebietes“ nach § 6 BauNVO ist die Gänsehaltung nicht vereinbar.

So hat das Verwaltungsgericht Hannover in dem hier vorliegenden Fall entschieden. Nach Nachbarbeschwerden über die Geräuschentwicklung der Gänse untersagte die Antragsgegnerin dem Antragsteller unter Anordnung

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Klage gegen Rangierbahnhof in Halle/Saale

Nach Ablauf der Einwendungsfrist erstmals geltend gemachte Einwendungen gegen einen Planfeststellungsbeschluss sind im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich nicht mehr zu prüfen.

So die Begründung der Klageabweisung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt im Falle einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für einen neuen

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