Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Zwangsgeldandrohung gegen die Stadt Köln bestätigt; die Stadt Köln habe ihre Verpflichtung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 28.09.2023, gegen den vom Brüsseler Platz ausgehenden nächtlichen Lärm einzuschreiten, noch nicht hinreichend erfüllt.
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