Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts – und die Abordnung eines Richters erster Instanz

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts sehen das Grundgesetz und die Gerichtsverfassung im Interesse der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit der Richter vor, dass ihr Amt grundsätzlich von bei dem betreffenden Gericht planmäßig und auf Lebenszeit ernannten Richtern ausgeübt wird. Richter sind nach Art. 97

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Noch kein neuer Präsident für das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt

Die Besetzung der Präsidentenstelle beim Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt verzögert sich weiterhin. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat die von dem Verwaltungsgericht Halle auf Antrag einer Mitbewerberin erlassene einstweilige Anordnung im Ergebnis bestätigt, wonach eine neue Auswahl für den Dienstposten zu treffen ist. Die Auswahlentscheidung des Ministerpräsidenten zugunsten der Beigeladenen ist nach

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