Gebühren für amtstierärztliche Untersuchungen

Um kostendeckende Gebühren für amtstierärztliche Untersuchungen auf dem Gebiet des Geflügelfleischhygienerechts erheben zu können, reicht der Erlass einer Verwaltungsvorschrift, die ein „Gebührenverzeichnis“ darstellt, nicht aus. Zulässig ist eine kostendeckende Gebührenerhebung nur auf der Grundlage einer hinreichend bestimmten Rechtsnorm.

Diese Auffassung

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Gebühren für versammlungrechtliche Bescheide

Für den Erlass einer versammlungsrechtlichen Auflage, mit der eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewehrt werden soll, kann vom Veranstalter einer Demonstration eine Verwaltungsgebühr verlangt werden. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit steht einer Gebührenerhebung nicht grundsätzlich entgegen. Diese

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