Die Zulassung eines Fensterprogramms

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Zulassung eines Fensterprogramms bei RTL hat die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), die auch über die Auswahl und Zulassung des Fensterprogrammveranstalters entscheidet, zu erlassen und nicht der Direktor der NLM.

So das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht

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Der Springer-Verlag und das Fernsehen

Die Auseinandersetzung um die medienrechtliche Zulässigkeit der seinerzeit geplanten, dann aber aufgrund der erhobenen Einwände wieder ad akta gelegten Übernahme der ProSiebenSat.1-Gruppe durch die Axel Springer AG geht in die nächste Runde. Nach dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht verkündeten Urteil muss

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„Erwachsen auf Probe“

Ein städtisches Jugendamt ist unter keinem Gesichtspunkt dazu berufen, in eigener Zuständigkeit die Ausstrahlung einer Fernsehsendung zu untersagen, auch dann nicht, wenn der Fernsehsender seinen Sitz im örtlichen Zuständigkeitsgebiet des Jugendamtes hat. Die Zuständigkeiten der Medienaufsicht seien abschließend im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

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