Zwar kann eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht auch gegen eine Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts erhoben werden, um einen Verstoß gegen die im Grundgesetz gewährleisteten Grundrechte geltend zu machen.
Bei der Überprüfung von Entscheidungen eines Landesverfassungsgerichts durch das Bundesverfassungsgericht ist jedoch zu beachten,
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