Sportveranstaltungen sind in einem Landschaftsschutzgebiet – anders als in einem Naturschutzgebiet – grundsätzlich genehmigungsfähig.
So hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main dem Eilantrag des Frankfurter Polo-Clubs e.V. stattgegeben. Dieser begehrte mit seiner Antragsschrift eine naturschutzrechtliche Genehmigung für das am Wochenende
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