Der Erwerb einer landwirtschaftlichen Fläche

Eine Grundstücksverkehrsgenehmigung zum Erwerb einer landwirtschaftlichen Fläche kann einem Landkreis als untere Naturschutzbehörde erteilt werden, denn der Umwelt- und Naturschutz stellt ein agrarstrukturelles Ziel dar, das unter gewissen Voraussetzungen gegenüber dem Ziel, die Landwirtschaft mit ausreichenden Flächen zu versorgen, als

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Unwirksamkeit einer Entwicklungssatzung

Die städtebauliche Entwicklungssatzung „Vechta-Nordwest“ genügt inhaltlich nicht den hohen Anforderungen, die wegen der ausgehenden enteignenden Vorwirkungen an eine solche Satzung gestellt wird, und ist deshalb unwirksam.

So die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in dem hier vorliegenden Fall. Die Antragstellerin wendet

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Veräußerung von GAP-Zahlungsansprüchen

Die Veräußerung von Zahlungsansprüchen (ohne Fläche), die einem Landwirt aufgrund der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP-Reform) zugewiesen worden waren, unterliegt der Umsatzbesteuerung. Sie ist nicht gemäß § 24 UStG nach Durchschnittssätzen zu besteuern und ist auch nicht

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Konferenzraum

Ungesunde Verteilung von Grund und Boden

Für die Versagung einer Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz wegen ungesunder Verteilung des Grund und Bodens nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG genügt ein mögliches künftiges Interesse potentieller Interessenten nicht.

Auch die Versagung einer Genehmigung wegen groben Missverhältnisses zwischen

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