Acker

Landwirtschaftliche Bodennutzung im Naturschutzgebiet

Ist ein Gebiet wegen des Vorkommens gefährdeter Lebensraumtypen wie Auewäldern und Flachlandmähwiesen, gefährdeter Tierarten sowie seiner hohen Bedeutung als Brut- und Nahrungsgebiet zahlreicher Vogelarten schutzwürdig, darf es zum Naturschutzgebiet erklärt werden. Kann eine uneingeschränkte Bodennutzung zu einer unzulässigen Veränderung von Bestandteilen des Naturschutzgebiets führen, ist die Einschränkung der landwirtschaftlichen Bodennutzung

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Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs – durch Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen

Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte aufgegeben. Landwirtschaftliche Nutzflächen von mehr als 3 000 qm stellen nicht allein im Hinblick auf ihre Größe landwirtschaftliche Teilbetriebe dar. Eine Betriebsaufgabe i.S. von § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat,

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