Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge für die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

Die Ausrichtung der Ergänzungsquoten für die Zulassung von Feldwebeln zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes auf einzelne Geburtsjahrgänge und das Aufrufen dieser Geburtsjahrgänge zur Bedarfsdeckung unterfallen nicht der Organisationshoheit des Bundesministers der Verteidigung, sondern dem wehrdienstgerichtlich überprüfbaren Anwendungsbereich des

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