Die Höchstgrenze von 36 Jahren für den Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst ist nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts Freiburg voraussichtlich unzulässig.
Die in der Polizei-Laufbahn-Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg enthaltene Höchstaltersgrenze von 36 Jahren für den Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst ist
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