Einstellungsaltersgrenze

Es ist mit höherrangigem Recht vereinbar, dass die Länder in ihren Beamtengesetzen eine Einstellungsaltersgrenze von 40 Jahren (im entschiedenen Fall §§ 6, 52 Abs. 1 und 84 Abs. 2 LVO NRW in der ab 18. Juli 2009 geltenden Fassung) vorsehen.

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Das Beurteilungssystem der Bundeswehr

Nach einer gestern verkündeten Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts sind wesentliche Teile des neuen Beurteilungssystems der Bundeswehr rechtswidrig.

Das Bundesministerium der Verteidigung hat im Januar 2007 neue Verwaltungsvorschriften über die dienstlichen Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (ZDv

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Neue Bundeslaufbahnverordnung

Das Bundeskabinett hat heute eine neue Bundeslaufbahnverordnung beschlossen. Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Recht sind vielfältig:

1. Weniger Laufbahnen und Gleichstellung externer Ausbildungen

Bisher sind Bewerberinnen und Bewerber mit verwaltungsinternen Ausbildungen bevorzugt berücksichtigt worden. Es werden zunehmend aber auch Beschäftigte

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