Es handelt sich um keinen gewerbsmäßigen Betrug noch um Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, wenn eine Firma Futterfette unter den Bezeichnungen „pflanzlich“ oder „Pflanzenfett“ verkauft hat, denen Fettsäuren aus Altspeisefett hinzugemischt worden sind. Denn nach der im maßgeblichen Zeitraum
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