Eine lebensmittelrechtliche Anordnung, mit der ein Unternehmen dazu verpflichtet wird, alle Produkte, die Inhaltsstoffe von Fleischwaren eines bestimmten Zulieferbetriebes enthalten mit sofortiger Wirkung sicher zu stellen, ist nicht haltbar, wenn die von dem Unternehmen in den Verkehr gebrachten Waren nicht gesundheitsschädlich und nicht verzehrungeeignet sind. Allein aus den Betrugsvorgängen bei
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