Wurstplatte

Der Produktrückruf – und die Kooperationspflicht des Lebensmittelunternehmers

Im Lebensmittelrecht besteht zwischen dem Lebensmittelunternehmer und den für die Überwachung der Lebensmittelsicherheit zuständigen Behörden ein Kooperationsverhältnis, aufgrund dessen der Lebensmittelunternehmer verpflichtet ist, bei einer öffentlichen Produktwarnung beziehungsweise bei einem Produktrückruf mit den zuständigen Behörden – deren Sachverhaltsermittlungspflicht begrenzend –

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Die Veröffentlichung festgestellter lebensmittel- und hygienerechtlicher Mängel

Eine Information der Öffentlichkeit über bei amtlichen Betriebskontrollen festgestellten lebensmittel- bzw. hygienerechtlichen Mängel ist nach Europarecht nur bei einem hinreichenden Verdacht eines Gesundheitsrisikos zulässig, die nationale Vorschrift hat hingegen eine deutlich über die Warnung vor Gesundheitsgefahren hinausgehende, generalpräventive Zielsetzung. Deshalb

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Veröffentlichung auf der „Schmuddel-Liste“

Informationen über generelle Hygienemängel rechtfertigen keine Produktwarnung i.S.d. gesetzlichen Vorschrift.

So das Verwaltungsgericht Trier in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Veröffentlichung festgestellter hygienischer Mängel in einer Gaststätte im Trierer Stadtgebiet in der sog. „Schmuddel-Liste“. Wie in einem bereits zuvor entschiedenen

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Selbstbedienungs-Backshops und die Hygienevorschriften

Selbstbedienungs-Backshops entsprechen den europarechtlichen Hygieneanforderungen, wenn ihr Eigenkontrollkonzept zuverlässig eingehalten wird.

Mit dieser Begründung hat das Bayerische Verwaltungsgericht München den Klagen zweier Betreiber von Selbstbedienungs-Backshops gegen die Anordnung der Umgestaltung ihrer Backshops stattgegeben. Die Kläger sind von der Stadt München

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Schmuddel-Liste für Lebensmittelgeschäfte

Die Veröffentlichung von in einem Lebensmittelgeschäft festgestellten Mängel in der sog. „Schmuddel-Liste“ ist dann zu untersagen, wenn anlässlich einer Betriebskontrolle lediglich allgemeine Verstöße hygienerechtlicher Art festgestellt worden sind und damit auch die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350 € nicht

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Bundesverwaltungsgericht

„Hähnchen-Filetstreifen, gebraten“

Die Bezeichnungen „Puten-Filetstreifen, gebraten“ und „Hähnchen-Filetstreifen, gebraten“ sind irreführend, wenn die Produkte hergestellt wurden, also nicht wie im traditionellen Fleischerhandwerk aus natürlich gewachsenem Geflügelfleisch geschnitten sind, sondern aus einer erkalteten Masse gewonnen werden, die entsteht, nachdem Geflügelbrüste durch mechanische Behandlung

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Kasseler – roh oder durchgegart?

Kasseler-Produkte, die in Verkehr gebracht werden, müssen einen Hinweis auf der Verpackung enthalten, aus dem zweifelsfrei hervorgeht, dass es sich hier um ein nicht durcherhitztes Produkt handelt und vor dem Verzehr gegart werden muss.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin

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Jagdwurst, aber keine Delikatesse

Eine Jagdwurst, die unter Zugabe abgeschnittener Bestandteile bereits zuvor erzeugter Jagdwurst hergestellt wird, darf nicht mit den Zusätzen „Delikatessjagdwurst“ oder „Spitzenqualität“ bezeichnet und angeboten werden.

Mit dieser Begründung gab jetzt das Verwaltungsgericht Berlin der Berliner Lebensmittelaufsichtsbehörde Recht, die diese Bezeichnung

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Die ganze Brust – auch beim Hähnchen

Als „Hähnchenbrustfilet“ etikettierte Fleischstücke müssen die ganze Hähnchenbrust enthalten, ihr darf nicht systematisch ein bestimmter Fleischanteil entfernt werden.

So hat jetzt etwa das Verwaltungsgerichts Oldenburg ein vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutzt und Lebensmittelsicherheit (LAVES) ausgesprochenes Verbot der Vermarktung eines als

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Verbraucherinformation über die Lebensmittelüberwachung

Die für den Verbraucherschutz zuständigen Minister der Bundesländer wollen ein bundeseinheitliches Informationssystem für Verbraucher über die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachungeinzuführen. Mit dem neuen Transparenzsystem sollen Verbraucher künftig „sachlich und verständlich“ über das aktuelle Ergebnis und zusätzlich über die Ergebnisse der

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Lebensmittelüberwachung und Nebenbestimmungen einer Baugenehmigung

Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Eilantrag gegen die Anordnung einer Lebensmittelüberwachungsbehörde entfällt nicht dadurch, dass die Regelung inhaltlich der bestandskräftigen Nebenbestimmung einer Baugenehmigung entspricht.

Ein eigenständiger Regelungsgehalt kommt der nachfolgenden Anordnung jedenfalls insoweit zu, als sich die Lebensmittelüberwachungsbehörde einen eigenen Vollstreckungstitel

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Schaumverhüter bei der Fleischverarbeitung

Lebensmittelzusatzstoffe wie etwa Konservierungsstoffe, Emulgatoren und Geschmacksverstärker sind den meisten Verbrauchern durch die Zutatenlisten auf fertig verpackten Lebensmitteln ein Begriff. Weniger bekannt sind hingegen „Verarbeitungshilfsstoffe“, die typischerweise nicht auf eine Wirkung im Endprodukt gerichtet sind, sondern zu bestimmten technischen Zwecken

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Hähnchen-Filetstreifen, gebraten

Ein industriell gefertigtes Erzeugnis aus Hähnchenfilets, das im Endprodukt aufgrund des Herstellungsprozesses einen – wenn auch unvermeidlichen – erheblichen Zerkleinerungsgrad aufweist, darf durch seine Bezeichnung nicht mit einem traditionell handwerklich hergestellten Erzeugnis gleichgesetzt werden, bei dem es zu einer solchen

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Industriell gefertigte „Hähnchenfiletstreifen“

Ein Hersteller von Hähnchenfleisch verstö0t nach einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg dadurch gegen das lebensmittelrechtliche Irreführungsverbot, dass er ein aus zum Teil kleinteiligen Fleischstücken bestehendes Erzeugnis unter der Bezeichnung „Hähnchen-Filetstreifen, gebraten“ in den Verkehr bringt.

Die Herstellung des

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Aufgetautes Tiefkühlfleisch

Wenn aus tiefgefrorenem Fleisch nach dem Auftauen marinierte, gewürzte Grillsteaks hergestellt und an der Metzgerei – Bedienungstheke lose angeboten werden, müssen sie mit dem Hinweis „aufgetaut – sofort verbrauchen” gekennzeichnet werden. Andernfalls liegt nach einer jetzt verkündeten Entscheidung eine Irreführung

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