Das Verschenken der Todesfall-Leistung aus einer Lebensversicherung kann am Widerruf der Erben scheitern. Mit einem besonderen Fall einer Schenkung hatte sich das Landgericht Frankenthal zu befassen: Ein Mann hatte gegenüber seiner Versicherung bestimmt, dass der nach seinem Tod fällige Auszahlungsbetrag der Lebens- oder Riester-Rentenversicherung nicht an seine Erben, sondern an
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