Versicherung

Die gekündigte Lebensversicherung – und die Bezugsberechtigung auf den Todesfall

Es gibt keinen Erfahrungssatz, wonach die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer stets zugleich den Widerruf der Bezugsberechtigung auf den Todesfall enthält, sondern diese Frage ist durch Auslegung der Erklärung im Einzelfall zu entscheiden. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nimmt die klagende Versicherungsgesellschaft die beklagte Tochter ihrer Versicherungsnehmerin

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Unterschrift

Altersvorsorgeaufwendungen zu kapitalbildenden Lebensversicherungen

Beiträge zu kapitalbildenden Lebensversicherungen sind auch dann nicht den als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG abziehbaren Beiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung gleichzustellen, wenn die gesetzlichen Regelungen der Versorgungseinrichtung die Möglichkeit eines Dispenses von der Beitragspflicht wegen des vorherigen Abschlusses einer Lebensversicherung vorsehen. Dies entschied

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Geldscheine

Sicherheits-Kompakt-Rente – und ihre Finanzierungskosten

Die Finanzierungskosten für den Erwerb einer „Sicherheits-Kompakt-Rente“ (SKR), die den Abschluss einer Rentenversicherung als Versorgungskomponente und einer Lebensversicherung als Tilgungskomponente zum Gegenstand hat, sind auch nach der Einführung des Werbungskostenabzugsverbots nach § 20 Abs. 9 EStG zum 01.01.2009 aufzuteilen in Werbungskosten, die anteilig den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des §

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Allianz

Der im Policenmodell geschlossene Versicherungsvertrag – und das verwirkte Widerspruchsrecht

Der Versicherungsnehmerin ist es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksam keit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten. Ob nach dem Policenmodell geschlossene Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a.F.

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Die Bezugsberechtigung bei der Lebensversicherung

Bei der Bestimmung der Bezugsberechtigung durch den Versicherungsnehmer handelt es sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Zeitpunkt ihrer Abgabe abstellend aus Sicht des Versicherers als objektivem Empfänger gemäß §§ 133, 157, 242 BGB auszulegen ist. Dabei ist der dem Versicherer gegenüber zum Ausdruck gebrachte Wille des Versicherungsnehmers

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Die Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung – und ihre Vorausabtretung

Bei einer zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung im Sinne von §1b Abs.2 Satz1 BetrAVG unterliegt die Vorausabtretung des mit dem Eintritt des Versorgungsfalles fälligen Anspruchs auf Auszahlung der Versicherungsleistung nicht dem Verbot des §2 Abs.2 Satz4 BetrAVG. Bei einer zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung im Sinne von § 1b Abs.

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Versicherung

Widerruf einer im Policenmodell geschlossenen Lebensversicherung – und die Abschluss- und Verwaltungskosten

Hat der Versicherung nach erfolgtem Widerruf seitens des Versicherungsnehmers die Prämien zurück zu gewähren, erfolgt keine Saldierung dieses Prämienrückzahlungsanspruchs mit seinen Abschluss- und Verwaltungskosten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich der Versicherer gegenüber dem Prämienrückzahlungsanspruch hinsichtlich der Abschluss- und Verwaltungskosten nicht gemäß § 818 Abs. 3 BGB auf den

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Widerruf einer im Policenmodell geschlossenen Lebensversicherung – und die Berechnung der Nutzungszinsen

Die Höhe der Nutzungszinsen kann gemäß § 287 ZPO geschätzt werden. Die Schätzung der Höhe des Nutzungszinsanspruchs ist in erster Linie Sache des nach § 287 ZPO besonders frei gestellten Tatrichters. Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter erhebliches Vorbringen der Parteien unberücksichtigt gelassen, Rechtsgrundsätze der Zinsbemessung verkannt,

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Alles über die private Personenversicherung

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine private Personenversicherung abzuschließen, dann kann das unter bestimmten Umständen eine gute Idee sein. Allerdings sollten Sie sich nicht blindlings für eine Versicherung entscheiden. Der folgende Text klärt darüber auf, wann bestimmte private Personenversicherungen sinnvoll sind und auf was Sie achten sollten. Sinn und

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Vermögensverwaltender Versicherungsvertrag

Die Möglichkeit des Berechtigten einer Lebensversicherung, deren Versicherungsleistung von der Wertentwicklung eines Anlagestocks abhängt, aus mehreren standardisierten Anlagestrategien zu wählen, begründet allein keine mittelbare Dispositionsbefugnis i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall schloss die Versicherungsnehmerin auf Vermittlung der X

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Aufteilung von Finanzierungskosten – auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen und auf sonstige Einkünfte

Die Finanzierungskosten für den Erwerb einer Sicherheits-Kompakt-Rente, die den Abschluss einer Rentenversicherung als Versorgungskomponente und einer Lebensversicherung als Tilgungskomponente zum Gegenstand hat, sind auch nach der Einführung des Werbungskostenabzugsverbots nach § 20 Abs. 9 EStG zum 1.01.2009 aufzuteilen in Werbungskosten, die anteilig den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20

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Geld

Dynamische Lebensversicherungen – und die Vermittlerprovision

Vermittelt der Versicherungsvertreter dynamische Lebensversicherungen, bei denen sich die Versicherungssumme nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags in regelmäßigen Zeitabständen erhöht, wenn der Versicherungsnehmer nicht widerspricht, gehen die Erhöhungen auf die Vermittlungstätigkeit bei Abschluss des Versicherungsvertrags zurück und sind gemäß § 92 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, § 87 Abs. 1

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Fondsgebundene Lebensversicherungen – und die Möglichkeit zum Widerspruch in Altfällen

Lebensversicherungen sind nicht nach dem Antragsmodell, sondern im Policenmodell geschlossen worden, wenn die Versicherungsgesellschaft bei Antragstellung die nach § 10a Abs. 1 Satz 1 VAG a.F. erforderliche Verbraucherinformation nicht vollständig erteilt hat. Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden und im Einzelnen begründet hat, kommt es grundsätzlich auch dann zur Anwendung des

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Auszahlung einer Kapitallebensversicherung – aus der Kapitalversorgung eines berufsständischen Versorgungswerks

Ist eine zur Basisversorgung hinzutretende und von dieser getrennte Kapitalversorgung aus einem berufsständischen Versorgungswerk als Kapitallebensversicherung ausgestaltet, sind auf entsprechende Kapitalauszahlungen nicht die Regelungen über die Leistungen aus einer Basis-Altersversorgung (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG), sondern die Regelungen über Erträge aus Kapitallebensversicherungen (§ 20 Abs. 1

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Widerspruch und Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung in Altfällen

Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. muss sich der Versicherungsnehmer auch erhebliche oder vollständige Fondsverluste bereicherungsmindernd anrechnen lassen. Die Versicherungsnehmer – deren Widerspruchsrecht mangels ordnungsgemäßer Belehrung ungeachtet des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. fortbestand – können in einem solchen

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Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung – und die steuerliche Berücksichtigung der Verluste

Die mit der Abgeltungsteuer als Schedule eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) bedingen eine tatsächliche Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht. Sie gilt auch hinsichtlich von Verlusten aus der Veräußerung einer Lebensversicherung. Die Nichtberücksichtigung des Verlusts des Klägers aus der Veräußerung der Ansprüche aus der fondsgebundenen Lebensversicherung wegen fehlender Einkünfteerzielungsabsicht

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Negative Einkünfte bei Rückkauf einer Sterbegeldversicherung

§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG erfasst auch eine abgeschlossene Sterbegeldversicherung. Nach dieser Vorschrift gehört bei Kapitalversicherungen mit Sparanteil, deren Vertrag nach dem 31.12 2004 abgeschlossen worden ist, der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Weitere

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Lebensversicherung – statt Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters

Wurde in einem Versicherungsvertretervertrag vereinbart, dass eine mit Beiträgen des Versicherungsunternehmens aufgebaute Alters- und Hinterbliebenenversorgung (Lebensversicherung) auf den Ausgleichsanspruch nach § 89b Abs. 1, Abs. 5 HGB angerechnet werden soll, richtet sich die steuerrechtliche Behandlung einer Kapitalzahlung, die aufgrund des Lebensversicherungsvertrags nach Erreichen der Altersgrenze geleistet wird, nach den für

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Der im Policenmodell abgeschlossene Lebensversicherung – und die Treuwidrigkeit der Prämienrückforderung

Der Versicherungsnehmer eines nach dem Policenmodell geschlossenen Versicherungsvertrages ist es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten. Die Treuwidrigkeit liegt darin, dass der Versicherungsnehmer nach

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Zufluss von Zinsen aus einem Lebensversicherungsvertrag – und die Verschiebung des Fälligkeitszeitpunkts

Wird ein Lebensversicherungsvertrag vor Ablauf der Versicherungslaufzeit durch Änderung von Laufzeit, Versicherungssumme, Versicherungsprämie und Prämienzahlungsdauer geändert, ohne dass eine solche Vertragsänderung von vornherein vertraglich vereinbart war oder einem Vertragspartner bereits im ursprünglichen Vertrag eine Option auf eine Änderung der Vertragsbestandteile eingeräumt worden ist, liegt hinsichtlich der Änderungen in ertragsteuerlicher Hinsicht

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Abtretung einer Kapitallebensversicherung – als Rechtsdienstleistung?

Mit der Wirksamkeit der Abtretung von Rechten aus einer Kapitallebensversicherung an ein Unternehmen, das sich geschäftsmäßig mit der Rückabwicklung solcher Versicherungsverträge befasst (hier: „Auslegungs- und Änderungsvereinbarung“, AÄV), hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen – und eine derartige Abtretung wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetzes als nichtig beurteilt: Zunächst ist der

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Widerrufsrecht beim Lebensversicherungs-Policenmodell – und seine Verwirkung

Einem Versicherungsnehmer ist es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten. In einem solchen Fall hat sich der Versicherungsnehmer objektiv widersprüchlich verhalten: Die zumindest vertraglich

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Lebensversicherungen, unionsrechtswidrige Widerrufsbelehrungen – und das „ewige Widerspruchsrecht“

Die partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der Lebensversicherungen ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. So hat das Bundesverfassungsgericht jetzt zwei Verfassungsbeschwerden gegen Urteile des Bundesgerichtshofs zum Widerspruch gegen Versicherungsverträge auf Grundlage der zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Regelung des § 5a Abs. 2

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Aufklärung beim Verkauf einer Nettopolice – und die Beratungsdokumentation

Die Beratung bzw. Aufklärung über eine sogenannte Nettopolice unterliegt der besonderen Dokumentationspflicht nach §§ 61 Abs. 1 Satz 1, 62 VVG. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Dokumentation hinsichtlich der Aufklärung über die Nettopolice, spricht zugunsten des Versicherungsnehmers eine tatsächliche Vermutung dafür, dass eine solche Aufklärung nicht erfolgt ist. Die Vergütungsvereinbarungen

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Oberlandesgericht München

Insolvenzanfechtung – und das Kennenmüssen des Zahlungsempfängers von der Gläubigerbenachteiligung

Der Empfänger einer unentgeltlichen Leistung muss den Umständen nach wissen, dass diese die Gläubiger benachteiligt, wenn ihm Umstände bekannt sind, die mit auffallender Deutlichkeit dafür sprechen und deren Kenntnis auch einem Empfänger mit durchschnittlichem Erkenntnisvermögen ohne gründliche Überlegung die Annahme nahe legt, dass die Befriedigung der Gläubiger infolge der Freigiebigkeit

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Lebensversicherungsverträge im Policenmodell – „Treu und Glauben“ und der Schutz der Versicherung

Dem Versicherungsnehmer ist es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten. Ob nach dem Policenmodell geschlossene Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a.F. Wirksamkeitszweifeln

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