Bei einer Lebensversicherung steht die Kündigung des Vertrages einem späteren Widerspruch nicht entgegen. Das Widerspruchsrecht kann auch bei einem Zeitraum von mehr als zehn Jahren nach Vertragsbeginn noch ausgeübt werden. So hat der Bundesgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall eines Versicherungsnehmers entschieden , der von seiner Versicherung die Rückzahlung geleisteter
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