Beschlagnahme noch legaler neuer psychoaktiver Stoffe

Die polizeiliche Beschlagnahme sog. neuer psychoaktiver Stoffe, die im Moment der Beschlagnahme legal verkauft werden dürfen, deren gesetzgeberisches Verbot durch das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) jedoch unmittelbar bevorsteht, ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg rechtmäßig.

In dem hier vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in

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Legal Highs

Bei den „legal Highs“-Kräutermischungen handelt es sich nicht um Arzneimittel im Sinne von Art. 1 Nr. 2 der Humanarnei-Richtlinie 2001/83/EG. Damit stellten die verkauften Kräutermischungen auch kein Arzneimittel im Sinne des den Arzneimittelbegriff der Richtlinie in deutsches Recht umsetzenden §

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