Steht das Verbot neuer psychoaktiver Stoffe durch das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) jedoch unmittelbar bevor, ist die polizeiliche Beschlagnahme dieser Stoffe, die im Moment der Beschlagnahme legal verkauft werden dürfen, rechtmäßig.
So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall entschieden
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