Schadensersatz für Lehman-Anleger

Der Bundesgerichtshof hat sich in einem weiteren Verfahren erneut mit der Schadensersatzklage eines Anlegers im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten der niederländischen Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. befasst. In dem jetzt entschiedenen Fall erwarb der Kläger im Dezember 2007 von der beklagten Bank 100 Stück „Bonus

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Die Effektenklausel in Rechtsschutzversicherungsverträgen

Klauseln in Rechtsschutzversicherungsverträgen, denen ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer nicht hinreichend klar entnehmen kann, unter welchen Bedingungen die Rechtsschutzversicherung keinen Rechtsschutz gewährt und welche Geschäfte vom Ausschluss erfasst sind (sog. Effektenklausel und Prospekthaftungsklausel), sind unwirksam. So hat der Bundesgerichtshof in den hier vorliegenden Fällen entschieden, in denen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf Unterlassung

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Schadensersatzanspruch aus Kapitalanlageberatung: Die Angabe eines falschen Ratings

Aufgrund des Beratungsvertrags ist der Anlageberater zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet, wobei Inhalt und Umfang dieser Beratungspflichten von den Umständen des Einzelfalls abhängen. Maßgeblich sind einerseits der Wissenstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des

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Aufklärungspflichten der Bank bei der Anlageberatung – die Lehman-Zertifikate

Die beratende Bank ist zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. Inhalt und Umfang der Beratungspflichten hängen dabei von den Umständen des Einzelfalls ab. Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes,

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Fernabsatz-Widerruf für Lehman-Zertifikate

Anleger, die insbesondere „Lehman-Zertifikate“ per Telefon oder E-Mail erworben haben, können ihre auf Abschluss der Erwerbsverträge mit der Bank gerichtete Willenserklärung nicht nach den Regeln über den Fernabsatz widerrufen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshofs in zwei Fällen, in denen die Anleger von derselben beklagten Bank – in einer Sache zusammen

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Nochmals: Lehman und die Aufklärungspflichten der Banken

Der Bundesgerichtshof hat sich in zwei Verfahren wiederum mit Schadensersatzklagen von Anlegern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten der niederländischen Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. befasst. In den beiden jetzt verhandelten Sachen erwarben die Anleger jeweils im Februar 2007 von derselben beklagten Bank für Anlagebeträge in

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Schadensersatz für Lehmann-Anleger

Der Bundesgerichtshof hat sich in vier weiteren, in wesentlichen Punkten parallel gelagerten Verfahren erneut mit Schadensersatzklagen von Anlegern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten der niederländischen Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. befasst. In allen vier jetzt verhandelten Sachen erwarben die Anleger im Februar 2007 von derselben

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Lehmann-Zertifikate und die Haftung der Bank

Über die generelle Abhängigkeit der Rückzahlung des empfohlenen Zertifikats von der Bonität der Emittentin bzw. Garantiegeberin (sog. allgemeines Emittentenrisiko) muss die beratende Bank auch dann aufklären, wenn dem Anleger zu einem früheren Zeitpunkt ohne Bezug zur konkreten Anlageberatung eine mehr als 150 Seiten umfassende Informationsbroschüre mit allgemeinen Hinweisen zu Wertpapieren

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BGH: Lehman-Anleger gehen leer aus

Zwei Lehman – Anleger erhalten keinen Schadenersatz für die Verluste, die sie im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten der niederländischen Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. erlitten haben. So hat in zwei Parallelverfahren der Bundesgerichtshof erstmals über Schadensersatzklagen von Lehmann – Anlegern entschieden. In einem Verfahren hatte

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Lehman-Empfehlungen einer Direktbank

Schließt ein Kunde einen Depotvertrag mit einer Direktbank unter Ausschluss von Beratungsverpflichtungen, entscheidet er sich bewusst für die Vorteile dieses Geschäftsmodells (z.B. günstigere Konditionen) und gegen das klassische Angebot einer Filialbank (mit persönlichem Kontakt und Beratung), also für mehr Selbstverantwortung im Umgang mit Finanzprodukten. Gibt eine solche Bank Empfehlungen ab,

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