Die vom Senat von Berlin organisierte Ausbildung von sogenannten Quereinsteigern in den Lehrerberuf hat nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin keine hinreichende Rechtsgrundlage. Da es seit Jahren zu wenige regulär ausgebildete Lehrer gibt, bestehen im Land Berlin verschiedene Möglichkeiten zum Seiten- oder Quereinstieg in den Lehrerberuf. Verfügen die Bewerber über
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