Bei der Berechnung der Auswahlnote hinsichtlich der Einbeziehung des Ergebnisses der Zweiten Staatsprüfung ist ein Bewerber um das Lehramt an Gymnasien mit solchen Bewerbern gleich zu stellen, die ihe Zweite Staatsprüfung unter der seit August 2012 geltenden geänderten Landesverordnung in
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