Auch ein während der Inkubationszeit erfolgter Corona-Test mit negativem Ergebnis genügt voraussichtlich nicht, um den Ansteckungsverdacht auszuräumen, da ein Ausbruch der Krankheit gleichwohl noch möglich ist. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Osnabrück in dem hier vorliegenden Eilverfahren den Antrag einer Lehrerin abgelehnt. Die Antragstellerin hat sich bis zum 22. Oktober
Lesen