Schlachthof

Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden eines Unternehmens der Wurstherstellung und mehrerer Zeitarbeitsunternehmen nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen das Verbot richteten, in der Fleischwirtschaft Personal als Werkvertragsbeschäftigte oder in Leiharbeit einzusetzen. Die beschwerdeführenden Unternehmen sahen sich hierdurch in ihrem Grundrecht der Berufsfreiheit verletzt; das Unternehmen der Wurstherstellung rügte zudem

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Fabrik

Leiharbeitnehmer – und die erste Tätigkeitsstätte

Der Leiharbeitnehmer ist der Entleiherfirma dauerhaft zugeordnet, wenn sich aus der Zuordnungsentscheidung der Zeitarbeitsfirma oder aus den Gesamtumständen keine zeitliche Begrenzung des Einsatzes ergibt. Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen. Handelt es sich bei den Aufwendungen des Arbeitnehmers um solche für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Sinne des

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Taschenrechner

Equal Pay in der Arbeitnehmerüberlassung – und die Abweichung durch Tarifvertrag

Das Bundesarbeitsgericht hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Rechtsfragen zum „equal pay“-Anspruch von Leiharbeitnehmern zur Vorabentscheidung vorgelegt: Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung über folgende Fragen ersucht: Wie definiert sich der Begriff des „Gesamtschutzes von Leiharbeitnehmern“ in Art. 5 Abs. 3 Richtlinie 2008/104/EG des

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Stechuhr

Equal pay bei Leiharbeitnehmern – und die Inbezugnahme tariflicher Regelungen

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verpflichtet den Verleiher, dem Leiharbeitnehmer das gleiche Arbeitsentgelt zu zahlen, das der Entleiher vergleichbaren Stammarbeitnehmern gewährt („equal pay“). Von diesem Gebot der Gleichstellung erlaubt das AÜG ein Abweichen durch Tarifvertrag. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags können auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen arbeitsvertraglich

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Der Equal-Pay-Anspruch des Leiharbeitnehmers

Der Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt nach § 10 Abs. 4 AÜG aF bzw. § 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG nF ist ein die vertragliche Vergütungsabrede korrigierender gesetzlicher Entgeltanspruch, der mit jeder Überlassung entsteht und jeweils für die Dauer der Überlassung besteht. Zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs

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Betriebsrat / Schwerbehindertenvertretung

Personalgestellung, Equal Pay – und die Vergütung des freigestellten Betriebsratsmitglieds

Der Equal-Pay-Anspruch des freigestellten Betriebsratsmitglieds nicht bereits daran, dass für diesen kein Personalgestellungsvertrag vereinbart worden und er der Entleiherin nicht gestellt worden ist. Es bedarf in einem solchen Fall vielmehr der Prüfung, ob er bei hypothetischer Betrachtung ohne die Freistellung als Betriebsratsmitglied an die Entleiherin gestellt worden wäre.  Nach §

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Flugbegleiterin

Flugbegleiter als Leiharbeitnehmer – und das Kurzarbeitergeld

Die Anknüpfung der Gewährung von Kurzarbeitergeld an das Vorhandensein eines Betriebs oder einer Betriebsabteilung im Inland verstößt hinsichtlich eines im EU-Ausland ansässigen Unternehmens weder gegen das Grundgesetz noch gegen das Recht der Europäischen Union. Für Gewährung von Kurzarbeitergeld ist eine innerstaatliche fiktive Betriebsstätte als Niederlassung nicht ausreichend. So hat das

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Die Kündigung eines Leiharbeiters in der Probezeit

Eine Kündigung in der Probezeit ist nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gegen das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB) verstoßen hat. Den Arbeitnehmer trifft die Beweislast für eine ihn benachteiligende Maßnahme durch den Arbeitgeber. Mit dieser Begründung hat das Landesarbeitsgericht München in dem hier vorliegenden Fall die Probezeitkündigung eines Leiharbeitnehmers als

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Streik

Keine Leiharbeitnehmer als Streikbrecher

Das  Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich unmittelbar gegen § 11 Abs. 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) richtete. Die Vorschrift enthält das bußgeldbewehrte Verbot, Leiharbeitskräfte auf bestreikten Arbeitsplätzen einzusetzen, wenn der Entleiherbetrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist, also den Einsatz der Leiharbeitnehmer als Streikbrecher. Dieses Verbot

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Abgabe eines Übernahmeangebots gegenüber einem Leiharbeitnehmer

Nach § 4 Nr. 1 Einleitungshalbsatz des zwischen der IG Metall und dem Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e.V. geschlossenen „Tarifvertrags zum Einsatz von Leih-/Zeitarbeitnehmern für die bayerische Metall- und Elektroindustrie“ (TV LeiZ) hat der Entleiher dem Leiharbeitnehmer nach 24 Monaten Überlassung einen unbefristeten Arbeitsvertrag anzubieten, wenn keine „Betriebsvereinbarung

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Die Folgen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für Personaldienstleister und Zeitarbeitsunternehmen

Seit dem Jahre 1922 werden Arbeitskräften gegen Entgelt vermittelt. Durch Leiharbeit sollen Betriebe kurzfristig ihre personellen Engpässe abdecken. Zahlreiche Gesetze wurden über die Jahre eingeführt mit dem Ziel, die Rechte der Leiharbeiter zu stärken und diese zu schützen. Mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wurde ab 1972 die gesetzliche Erlaubnispflicht für die

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LKW

Leiharbeitnehmer – und die tarifvertragliche Abweichung vom Equal-Pay-Grundsatz

Arbeitgeber, die als Verleiher Leiharbeitnehmer an einen Dritten überlassen, können vom Grundsatz der Gleichstellung („Equal-Pay“) kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung nach § 9 Nr. 2 Halbs. 3 AÜG aF nur dann abweichen, wenn für den Entleihzeitraum das einschlägige Tarifwerk für die Arbeitnehmerüberlassung aufgrund dieser Bezugnahme vollständig und nicht nur teilweise anwendbar ist.

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Leiharbeitnehmer – das Streikbrecherverbot vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag einer Arbeitgeberin abgelehnt, eine einstweilige Anordnung gegen § 11 Abs. 5 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG) in der durch Art. 1 Nr. 7b des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21.02.2017 (AÜGuaÄndG 2017) geänderten Fassung zu erlassen. §

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Nachtarbeit des Leiharbeitnehmers – und die Zuschlagsregelung im Entleihbetrieb

Der zwischen dem Bundesarbeitgeberverbands der Personaldienstleister e. V. (BAP) und (u.a.) ver.di geschlossene Manteltarifvertrag Zeitarbeit vom 22.07.2003 idF vom 17.09.2013 (MTV Zeitarbeit) enthält unter anderem eine Regelung zur Nachtarbeit, wonach sich die Höhe des Zuschlags für Nachtarbeit sich nach der Zuschlagsregelung des Kundenbetriebes richtet, jedoch höchstens 25 % des jeweiligen

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Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Massenentlassungsanzeige

Sind für die Frage, ob ein Arbeitgeber so viele Arbeitnehmer beschäftigt, dass er zu einer Massenentlassungsanzeige verpflichtet ist, Leiharbeitnehmer mit zu berücksichtigen? Diese Frage hat jetzt das Bundesarbeitsgerichts dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt. In dem beim Bundesarbeitsgericht anhängigen Fall betreibt die Arbeitgeberin Bildungseinrichtungen. Anfang November 2014 vereinbarte

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Werkvertrag, Dienstvertrag – oder (verdeckte) Arbeitnehmerüberlassung?

Für die Abgrenzung, ob ein Dienst- oder Werkvertrag oder eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, ist auch auf die Unternehmensstruktur des Dienstleistungserbringers bzw. Werkunternehmers abzustellen. Dieser muss über die betrieblichen und organisatorischen Voraussetzungen verfügen, eine vertraglich vereinbarte Dienst- oder Werkleistung zu erbringen und den hierfür eingesetzten Erfüllungsgehilfen Weisungen zu erteilen. Insgesamt muss das

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Personalgestellung in der ambulanten Pflege – und die Umsatzsteuer

Die Gestellung von Personal ist umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig, weil sie keine mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit eng verbundene Dienstleistung ist. Es spielt insoweit keine Rolle, ob die betreffenden Arbeitnehmer Pflegekräfte waren. Die Einwendungen, es liege eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung i.S. des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vor, das

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Der GmbH-Geschäftsführer als Leiharbeitnehmer

Die Überlassung des Alleingesellschafters und alleinigen Geschäftsführers einer Verleiher-GmbH unterliegt nicht dem Anwendungsbereich des AÜG. Liegt eine Verleiherlaubnis vor und überlässt der Verleiher dem Entleiher auf der Grundlage eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags Arbeitskräfte, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu ihm stehen, ist regelmäßig das Innenverhältnis zwischen dem Verleiher und der überlassenen Arbeitskraft,

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Fremdpersonaleinsatz – und die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einstellung

Eine Einstellung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen. Auf das Rechtsverhältnis, in dem die Personen zum Betriebsinhaber stehen,

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Equal pay-Ansprüche – und ihre Verjährung

Der mit der Überlassung entstehende Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wird mit dem arbeitsvertraglich für die Vergütung bestimmten Zeitpunkt zeitabschnittsweise fällig und unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, § 195 BGB. Für deren Beginn kommt es – neben dem Entstehen des Anspruchs – nach § 199 Abs. 1 Nr. 2

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„Equal pay“ – und der arbeitsvertragliche Verweis auf einen unwirksamen Tarifvertrag

Eine nach § 9 Nr. 2 AÜG zur Abweichung vom Gebot der Gleichbehandlung berechtigende Vereinbarung haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht dadurch getroffen, dass der Arbeitsvertrag auf wegen der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP unwirksame Tarifverträge verweist. Die Arbeitnehmerin ist auch nicht gehalten, Ausschlussfristen aus unwirksamen oder nicht wirksam in das Arbeitsverhältnis

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Urlaubsanspruch eines Leiharbeitnehmers – und sein Verfall

Urlaub ist eine in Art. 3 Abs. 1 Buchst. f, i der Leiharbeit-Richtlinie 2008/104/EG genannter Regelungsgegenstand und damit eine wesentliche, dem Gebot der Gleichbehandlung unterliegende Arbeitsbedingung iSv. § 10 Abs. 4 AÜG. Für die Dauer der Überlassung steht dem Leiharbeitnehmer ein Urlaubsanspruch in Höhe des (anteiligen) Jahresurlaubs zu, den der

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Dauerhaft überlassene Arbeitnehmer – und die Zuständigkeit des Betriebsrats

Eine Zuständigkeit des Betriebsrats für sämtliche betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten in Bezug auf dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmer besteht nicht. Nach § 14 Abs. 1 AÜG bleibt es bei der Zuordnung der Leiharbeitnehmer zum Betrieb der S als Vertragsarbeitgeberin auch während der Zeit der Arbeitsleistung im Entleiherbetrieb. Dauerhaft überlassene Arbeitnehmer sind nicht

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Befristete Leiharbeit – und dauerhafter Beschäftigungsbedarf

Arbeitnehmerüberlassung ist nicht allein deshalb „vorübergehend“, weil sie zeitlich befristet erfolgte. Der in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG aufgenommene Begriff „vorübergehend“ ist unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass sowohl eine personenbezogene als auch eine aufgabenbezogene Betrachtung zu erfolgen hat. Aufeinanderfolgende zeitlich begrenzte Überlassungen zur Verrichtung der gleichen dauerhaft anfallenden Aufgaben

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Der wiederholte befristete Leiharbeitnehmereinsatz – und der Betriebsrat

Unabhängig von der materiellen Rechtmäßigkeit ist dem Arbeitgeber der wiederholte auf drei Monate befristete Einsatz eines Leiharbeitnehmers betriebsverfassungsrechtlich erlaubt, wenn der Arbeitgeber das Verfahren nach § 100 BetrVG ordnungsgemäß durchführt. Der Umstand, dass in diesen Fällen regelmäßig keine Entscheidung über die materielle Rechtmäßigkeit der Zustimmungsverweigerung (Vorliegen eines Zustimmungsverweigerungsrechts nach §

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Der beabsichtigte Einsatz von Leiharbeitnehmern – und die innerbetriebliche Ausschreibung der Arbeitsplätze

Die Arbeitgeberin ist nicht nach § 93 BetrVG verpflichtet, eine Stellenausschreibungen inhaltlich derart zu gestalten, dass die Stelle nicht nur für Leiharbeitnehmer zu den Bedingungen der Leiharbeitsfirma ausgeschrieben wird und sich Interessenten ausschließlich bei den Leiharbeitsfirmen zu bewerben haben, sondern vielmehr sich auch Arbeitnehmer der Arbeitgeberin innerbetrieblich auf die ausgeschriebene

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Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat – und die Leiharbeitnehmer

Leiharbeitnehmer zählen für Art der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer. Wahlberechtigte Leiharbeitnehmer auf Stammarbeitsplätzen sind für den Schwellenwert von in der Regel mehr als 8.000 Arbeitnehmern mitzuzählen, ab dessen Erreichen die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) grundsätzlich nicht mehr als unmittelbare Wahl, sondern als Delegiertenwahl durchzuführen

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Leiharbeitnehmer – und die Schwellenwerte des Betriebsverfassungsgesetzes

Bei der Ermittlung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nach § 38 Abs. 1 BetrVG sind Leiharbeitnehmer nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.03.2013 mit zu berücksichtigen. Das Bundesarbeitsgericht hat die so genannte Zwei-Komponenten-Lehre bei drittbezogenem Personaleinsatz eingeschränkt. Maßgeblich kommt es darauf an, welche Funktion dem Arbeitnehmerbegriff in §

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Der tarifvertragliche Übernahmeanspruch des Leiharbeitnehmers – und seine Umgehung

Bewirkt der Entleiher die Ablösung eines Leiharbeitnehmers, um zu verhindern, dass dieser die 24-monatige Beschäftigungszeit iSd. Ziff. 4.1 zweiter Spiegelstrich des zwischen dem Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e. V. und der IG Metall geschlossenen Tarifvertrags Leih-/Zeitarbeit (TV Leiz) vollendet, so führt dies ohne Vorliegen weiterer Umstände, die das

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