Sieht die Hausordnung keine Leinenpflicht für Hunde vor, kann danach ein Mieter nicht zum Anleinen seines Hundes auf der Wohnanlage verpflichtet werden. Geht von dem Hund keinerlei Gefahren aus, beeinträchtigt der freilaufende Hund weder die ungestörte Nutzung einer Wohnung noch
Artikel lesen







