Leinenzwang für Hunde in der Innenstadt

Von unangeleint umherlaufenden Hunden kann eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit und für andere Hunde oder Tiere ausgehen, die geeignet ist, die allgemeine Anordnung eines Leinenzwangs für Hunde in einem Innenstadtbereich zu rechtfertigen.

Eine entsprechende Regelung findet ihre erforderliche gesetzliche

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Der bissige Hund

Sind zwei Personen von einem Hund gebissen worden, hat der Hund sich als bissig und damit als gefährlicher Hund i.S.d. Landesgesetzes Rheinland-Pfalz über gefährliche Hunde (LHundG) erwiesen.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier in dem hier vorliegenden Fall eines einstweiligen

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Schleswig-Holsteinisches Gefahrhundegesetz

Da das Verwaltungsgericht Schleswig Teile des Schleswig-Holsteinischen Gefahrhundegesetzes für verfassungswidrig hält, hat es ein bei ihm anhängiges Verfahren ausgesetzt und die Frage der Verfassungswidrigkeit des Gefahrhundegesetzes dem Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Im zugrundeliegenden Verfahren hatte die zuständige Ordnungsbehörde einen

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Leinenzwang wegen anonymer Beschwerden

Ein genereller Leinenzwangs für einen Hund außerhalb ausbruchsicherer Privatgrundstücke kann nicht aufgrund einer anonymen Anzeige angeordnet werden.

In dem hier vom Verwaltungsgericht Osnabrück entschiedenen Fall hatte sich der Kläger gegen die Anordnung eines Leinenzwangs für seinen Hund, einen Golden Retriever,

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Leinenzwang für den Hund

Die Halterin eines mehrfach auffällig gewordenen Rottweilers muss ihren Hund außerhalb ihrer Wohnung ständig an einer maximal drei Meter langen Leine laufen lassen. Das Verwaltungsgericht Göttingen bestätigte damit die Anordnung des Leinenzwangs durch den Landkreis Göttingen.

Der nicht angeleinte Hund

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Der gefährliche Jagdhund

Bereits ein einzelner Beissvorfall rechtfertigt bei einem Hund die Feststellung, dass es sich um einen gefährlichen Hund handelt. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht Mainz auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen Landeshundegesetzes.

In dem jetzt vom Verwaltungsgericht Mainz entschiedenen Eilverfahren war der

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